Heute möglicherweise Urteile im Chorherr-Prozess
Sollte die WKStA keine weiteren Beweisanträge stellen, könnte das Verfahren am Montag erstinstanzlich abgeschlossen werden.
Wien – Der Prozess gegen den ehemaligen Grünen-Politiker Christoph Chorherr und zahlreiche Mitangeklagte ist am Montag fortgesetzt worden. Auch Urteile sind möglich, sollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht weitere Beweisanträge stellen. Die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen ist bis 14.00 Uhr ausgeschrieben. Zu Beginn war noch ein – vorerst – letzter Zeuge geladen.
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Dem früheren Mandatar wird vorgeworfen, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender – darunter der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler – sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
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Die WKStA bezichtigt Chorherr des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit, den Unternehmern wird Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen angekreidet. Sämtliche Angeklagte haben sich in der Hauptverhandlung nicht schuldig bekannt.
Bei dem Zeugen handelte es sich um Peter Schaider, den Besitzer eines Einkaufszentrums – das Auhof-Center – in Penzing. Als dieses erweitert werden sollte, wurde ihm von der Stadt beschieden, er könne den Ausbau umfangreicher bewerkstelligen, wenn er Wohnungen auf dem Gebäude errichte. "Das war ganz einfach der Deal, er war fair und nachvollziehbar", versichert der Zeuge. Man habe das Projekt "wunderbar hingebracht".
Hauptansprechpartnerin sei Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) gewesen. Intensiven Kontakt gab es aber auch mit dem Grünen Planungssprecher Chorherr. "Er hat in dieser Funktion sehr viel zu sagen gehabt." Vassilakou und Chorherr hätten eng zusammengearbeitet. Vom karitativen Engagement Chorherrs habe er nichts gewusst, versicherte Schaider. Er berichtete zudem auch von einer Widmung bei einem weiteren Projekt, die erst nach vielen Jahren durchgeführt wurde.
Chorherr meldete sich dazu heute zu Wort. Er verwies auf einen Online-Artikel, in dem behauptet wurde, er, Chorherr habe bei diesem zweiten Widmungsverfahren verlangt, dass der Zeuge von Chorherrs Frau eine Machbarkeitsstudie für das Projekt durchführen lasse. Das sei völlig falsch gewesen, wetterte Chorherr gegen eine "mediale Vorverteilung". Da werde ihm schwer kriminelles Verhalten unterstellt.
Schaider habe jedoch ebenfalls betont, dass dies nicht zutreffe, erläuterte Chorherr. "In diesem Artikel wurde ich für politische Zwecke missbraucht", ärgerte sich der Zeuge heute. (APA)