Drohnenflug soll Sicherheit bei der Buabefasnacht erhöhen
Die Anregung zur Videoüberwachung kam durch das Bezirkspolizeikommando Imst, schließlich handle es sich beim Drohnenflug um eine „sicherheitspolizeiliche Maßnahme“.
Imst – Die Imster Buabefasnacht am Sonntag wird zwischen 6 und 18 Uhr mittels Drohne überwacht. Dies kündigen sowohl das Fasnachtskomitee als auch die Bezirkshauptmannschaft vorab an. „Bei der gegenständlichen Fasnacht wird das erste Mal auf Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte zurückgegriffen“, verdeutlicht die Imster Bezirkshauptfrau, Eva Loidhold. Die Anregung zur Videoüberwachung kam durch das Bezirkspolizeikommando Imst, schließlich handle es sich beim Drohnenflug um eine „sicherheitspolizeiliche Maßnahme“. Denn immerhin erwarte man bei der Buabefasnacht in Imst rund 12.000 Besucher. Damit handle es sich um eine Großveranstaltung.
Laut § 54 Abs. 5 des Sicherheitspolizeigesetzes ist ein Drohneneinsatz gerechtfertigt, wenn „gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ zu befürchten seien, oder aber zur Prävention. „Wir erwarten keine Ausschreitungen“, unterstreicht Bezirkspolizeikommandant, Hubert Juen. Der Drohnenflug werde durch speziell geschultes Personal durchgeführt, um Einsatzkräfte rasch zu koordinieren. „Ein Gedränge in der Menschenmenge lässt sich von oben gut einschätzen. Wir können dann rasch mit Absperrungen und unseren Mitarbeitern möglichen Gefahren vorbeugen“, klärt Juen auf. Die „Luftüberwachung“ habe viel Einfluss – von der Parkplatzsituation über den Besucherzustrom bis hin zu den Bewegungen rund um den Fasnachtsumzug.
Dies wird auch von Fasnachtsobmann Ulrich Gstrein sehr begrüßt: „Als Obmann und Veranstalter trage ich Verantwortung. Im Vorfeld einer derartigen Großveranstaltung werden mit den Behörden die Risiken abgeschätzt und auf dieser Grundlage ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Alles, was die Sicherheit erhöht, ist da nur zu begrüßen.“ Um eine derart große Brauchtumsveranstaltung abwickeln zu können, werde alles darangesetzt, das Thema „Fahrlässigkeit“ auszuschließen.
Online kursierende Fotos von möglichen Vergehen werde es jedenfalls keine geben, stellt Gstrein klar: „Das Sicherheitspersonal ist im rechtskonformen Umgang mit dem Datenschutz geschult. Die Bild- und Tonaufnahmen werden gelöscht. Die Privatsphäre wird umfassend geschützt. Außerdem herrscht Verschwiegenheitspflicht. So viel Vertrauen muss man haben.“ (top)