London akzeptiert Niederlage im Streit um Bleiberecht für EU-Bürger
Bürger aus EU-Staaten, die vor dem britischen EU-Austritt aus dem EU-Binnenmarkt nach Großbritannien zogen, dürfen laut Brexit-Vertrag im Land bleiben. Sie müssen jedoch ihren rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen. Der High Court hatte geurteilt, dass diese Regelung nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag stehe.
London – Im Brexit-Streit um das Bleiberecht für EU-Bürger hat die britische Regierung ihre Niederlage vor Gericht akzeptiert. Das Innenministerium in London werde doch keine Berufung gegen eine wegweisende Entscheidung des High Court in London einlegen, berichtete das Portal "Politico" am Donnerstag. "Wir arbeiten daran, das Urteil so schnell wie möglich umzusetzen (...)", teilte die Behörde mit.
Die Bürgerrechtsorganisation The3Million, die sich für die Rechte von EU-Bürgern nach dem Brexit einsetzt, begrüßte die Entscheidung und forderte rasche Schritte. Bürger aus EU-Staaten, die vor dem britischen EU-Austritt aus dem EU-Binnenmarkt nach Großbritannien zogen, dürfen laut Brexit-Vertrag im Land bleiben. Sie müssen jedoch bisher ihren rechtmäßigen Aufenthalt in einem zweistufigen Verfahren nachweisen. Der High Court hatte kurz vor Weihnachten geurteilt, dass diese Regelung nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag stehe. Demnach riskieren bereits rechtmäßig in Großbritannien lebende EU-Bürger ihren Aufenthalt, sollten sie nicht einen zweiten Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht stellen. (APA/dpa)