8500 Unternehmen in Österreich warten noch auf Covid-Hilfen
Wien – Laut der Wirtschaftsberatungskanzlei Finanzombudsteam warten immer noch rund 5000 österreichische Unternehmen auf den Verlustersatz 2 und weitere 3500 Unternehmen auf den Verlustersatz 3. Die Summe der ausstehenden Auszahlungen beträgt satte 369 Millionen Euro. Unzählige Unternehmen stehen dadurch vor der Zahlungsunfähigkeit, so das Finanzombudsteam in einer Aussendung am Freitag.
10.564 Unternehmen hätten den Verlustersatz 2 bis zum Stichtag am 31.12.2021 beantragt. Doch mehr als ein Jahr später seien zahlreiche Anträge noch immer nicht bearbeitet worden, um den entgangenen Verlust aufgrund der Covid-Maßnahmen zu kompensieren. Lediglich 142 Mio. Euro wurden an 5157 Antragssteller ausbezahlt. Das bedeute, dass 5417 Unternehmen weiterhin auf 333 Mio. Euro warten. Noch dramatischer seien die Zahlen beim Verlustersatz 3. Diese betreffen Corona-Hilfszahlungen von 31.12.2021 bis 31.3.2022. 5462 Unternehmen haben entgangene Verluste von 268 Mio. Euro beantragt, doch nur 1836 Anträge wurden mit 36 Mio. Euro ausbezahlt. Fazit: Die ausstehenden Zahlungen liegen bei einer Gesamtsumme von 232 Mio. Euro.
„Mit 28. Februar endet für rund 50 Prozent der 350 Unternehmen, die wir vertreten, die 60-Tage-Frist für Zahlungsfähigkeit. Für 69 Unternehmen konnten wir aufgrund unserer Reklamation eine Auszahlung erwirken, aber die übrigen Unternehmen müssen aus heutiger Sicht Insolvenz anmelden“, erklärt Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam. Bei weiteren 30 % würden die ausstehenden Zahlungen von Banken vorfinanziert. Die Folge ist, dass diese Unternehmen als Sanierungsfall innerhalb der Bank gesehen würden und bis dorthin kein frisches Kapital erhalten, so Zmuegg.
Die Cofag verweist in einer Stellungnahme gegenüber der darauf, dass es sich beim Verlustersatz um komplexere Anträge mit hohen Volumina handelt. Um sicherzustellen, dass das Geld der Steuerzahler rechtskonform zur Auszahlung gelangt, müsse genau geprüft werden. Bei komplexeren Anträgen würden die Prüfprozesse etwas länger dauern. Die Cofag bestätigt die Zahlen des Finanzombudsteams, betont aber, dass rund 80 % der Anträge für den Verlustersatz 1 und 2 erst im Juni und September 2022 zugestellt wurden.
Die Cofag stellt auch klar, dass Auszahlungen ausschließlich davon abhängen, ob die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen vorliegen. Auch Interventionen von unbeteiligten Dritten würden nichts daran ändern, dass Anträge ordnungsgemäß geprüft werden müssten, bevor sie zur Auszahlung kommen können. Details zu den aktuellen Auszahlungen finden sich unter Zuletzt begannen auch die Rückforderungen von unrechtmäßig bezogenen Corona-Hilfen.