Lebensgefährliche Verletzungen

Nach Regenschirmattacke in Oberösterreich: U-Haft für 20-jährigen Soldaten

Ein Streit zwischen zwei Unteroffizieren eskalierte in Enns. Dabei stach einer der beiden mit einem Regenschirm zu. Er erwischte den anderen im Gesicht und fügte ihm eine lebensgefährliche Verletzung zu.

Enns – Nach der Regenschirm-Attacke, bei der ein 33-jähriger Bundesheer-Soldat in Enns (Bezirk Linz-Land) in der Nacht auf Freitag durch einen 20-jährigen Kameraden lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte, ist über den Angreifer die U-Haft verhängt worden. Der 20-Jährige gab an, stark alkoholisiert gewesen zu sein. Er will den Schirm geworfen haben und bestritt jegliche Absicht, den anderen damit verletzen zu wollen, so die Staatsanwaltschaft am Sonntag.

„Er kann sich erinnern, dass er den anderen verletzt hat", wie Julia Rauscher, Sprecherin der Steyrer Staatsanwaltschaft, aus der Einvernahme mit dem Haftrichter bekannt gab. Gegenüber der Polizei hatte der Heeresbedienstete die Aussage nach seiner Festnahme anfangs noch verweigert.

Attacke vor Ausmusterung

Kurz vor der offiziellen Ausmusterung der Wachtmeister ist es zu dem blutigen Zwischenfall gekommen. Der 33-Jährige aus Niederösterreich war mit anderen Kameraden, darunter auch der 20-Jährige, in einem Lokal, um den Abschluss zu feiern. Laut Bericht der Polizei soll der junge Soldat aus dem Bezirk Braunau immer wieder gegen die anderen gestichelt und provoziert haben. Kurz nach 1.30 Uhr als die Männer die Bar verließen, sprach ihn der 33-Jährige auf das Verhalten an. Ohne Vorwarnung soll daraufhin der Innviertler zum Schirm gegriffen und ihm die Spitze unterhalb des Auges ins Gesicht gerammt haben.

Nach der Attacke war der Niederösterreicher vorerst noch ansprechbar und ging mit den anderen zurück in die Kaserne. Erst am nächsten Tag in der Früh bemerkten die anderen Kameraden den schlechten Gesundheitszustand und setzten die Rettungskette in Gang. Wie sich herausstellte, waren die Verletzungen lebensbedrohlich.

Bundesheersprecher Michael Bauer betonte, „der Zeitpunkt war außerhalb des Dienstes und außerhalb der Kaserne". Es bestehe kein Zusammenhang mit einem dienstlichen Hintergrund, daher führe das Bundesheer keine Ermittlungen durch. Diese werden alleine von der Polizei erledigt. (TT.com/APA)

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