Bestellerprinzip fix: Künftig muss nicht automatisch der Mieter den Makler zahlen
Die Maklergebühr wird nach jahrelanger Diskussion neu geregelt. Musste sie bisher der Mieter entrichten, gilt künftig das Besteller-Prinzip.
Wien – Der Nationalrat hat am Mittwoch die Umstellung der Maklergebühr auf das Bestellerprinzip fixiert. Die SPÖ stimmte unter Kritik am Gesetzestext als einzige Partei dagegen – sehr zum Unverständnis von ÖVP und Grünen, die die von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegte Novelle als große Entlastung für Mieter rühmten. Denn bisher musste der Mieter immer die Provision zahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler einsetzte.
Mit der Novelle werde „sichergestellt, dass derjenige, der bestellt, auch zahlt", versicherte Zadic. Dafür habe man mit einem umfassenden Umgehungsschutz gesorgt. „Fest überzeugt" ist Zadic, dass Österreich jetzt die bessere Regelung hat als Deutschland, „wir haben aus deutschen Fehlern gelernt".
SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher hatte das Gesetz massiv kritisiert. In Deutschland müsse der Vermieter beweisen, dass er nichts mit der Arbeit des Makler zu tun hat – während in Österreich der Mieter beweisen müsse, dass der Vermieter den Auftrag gab. Die Regierung verkaufe den Menschen einen „Schmäh". Bechers Fraktionskollege Max Lercher brachte auch das Thema Mietpreisbremse aufs Tapet. „Geben Sie sich einen Ruck", forderte er die ÖVP auf.
Gar kein Verständnis für die SPÖ-Kritik hatten die Koalitions-Rednerinnen: „Das kann ich einfach nicht glauben", sagte die Grüne Sigrid Maurer, die Grünen hätten „durchgesetzt, was viele Jahre lang rot-geführte Regierungen nicht geschafft haben". Johanna Jachs (ÖVP) attestierte der SPÖ „Doppelzüngigkeit und Unglaubwürdigkeit" in der Forderung nach Entlastung der Mieter. Zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer würden sich die Mieter künftig ersparen, im Schnitt 55 Mio. Euro pro Jahr, hielt die Regierungsseite fest.
Teilzeit-Debatte zum Auftakt
Zu Beginn seiner Plenarwoche hatte die Abgeordneten in der „Aktuellen Stunde" die Frage Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt. Nach der jüngsten Aufregung um einen Vorschlag von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Teilzeit-Beschäftigungen Sozialleistungen zu streichen, ging man es diesmal defensiv an. Der Fokus lag auf Anreizen und Warnungen vor der Teilzeit-Falle.
Beantragt hatten das Thema die NEOS, deren Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger Bestrafungen für Teilzeit ablehnte, umso mehr als sich die reduzierte Arbeitszeit viele gar nicht aussuchen könnten. Stattdessen forderte sie einen steuerlichen Bonus von 100 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte.
📽️ Video | Nationalrat: Teilzeit-Debatte zum Auftakt
Das überzeugte Kocher nicht unbedingt. Er sprach von Kosten von vier Milliarden Euro, die eine Umsetzung des Vorschlags bedeuten würden. Klar zu stellen versuchte er, dass bei seinem Vorschlag nicht jene gemeint gewesen seien, denen nichts anderes als Teilzeit über bleibe - etwa wegen Betreuungspflichten oder weil ihnen kein Vollzeit-Job angeboten werde.
Gerade bei letzterem Punkt müsse mehr getan werden, damit jeder, der das wolle, von Teil- auf Vollzeit umsteigen könne, verlangte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. Kochers Vorschlag sei "ohne Moral", würden die Nicht-Vollzeit-Beschäftigten durch die „Teilzeit-Falle" ohnehin schon mit geringeren Pensionen belastet. Sollte er diesen umsetzen wollen, werde es einen Sturm geben, gegen den der bisherige Widerstand ein Lüfterl gewesen sei.
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wies darauf hin, dass sich die Arbeitswelten und die Zugänge zum Thema Freizeit geändert hätten, egal ob man das jetzt wolle oder nicht. Bei der Teilzeit-Debatte wies er darauf hin, dass Frauen zwei Drittel der unbezahlten Hausarbeit leisteten. ÖVP-Klubchef August Wöginger meinte, man müsse die Beschäftigten auf die Folgen von Teilzeit hinweisen – nämlich niedrigere Pensionen.
Die FPÖ schickte als Erstredner ihren Kärntner Spitzenkandidaten Erwin Angerer ins Rennen, der dann auch eher grundsätzlicher wurde und von Bezügen des Kelag-Vorstands bis zur Einheitspartei, der die Freiheitlichen entgegenstünden, referierte.
FPÖ-„Dringliche" zum ORF
Die geplante Haushaltsabgabe für den ORF lässt die FPÖ weiter nicht kalt. Am Mittwoch brachte man im Nationalrat einen „Dringlichen Antrag" mit der Forderung ein, auf „Zwangsgebühren" zu verzichten, wie Generalsekretär Christian Hafenecker formulierte. Die Abgabe sei, wie wenn man Kfz-Steuer bezahlen müsse, obwohl man nur Fahrrad fahre. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) verteidigte die Maßnahme unter anderem mit dem „ORF-Rabatt" für die Bürger.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof das bisherige Gebühren-Modell gekippt hatte, hat sich die Regierung ja zuletzt auf eine Haushaltsabgabe verständigt. Die ist, sofern es zu einem entsprechenden Beschluss kommt, dann von jedem Haushalt zu leisten. Dies brachte Hafenecker in Rage. Er sieht Raab von den Grünen ausgebremst und fordert sie zum Handeln auf: „Noch sind Sie Mitglied der Bundesregierung und haben eine gewisse Verantwortung, uns vor den Grünen zu schützen." Österreich brauche kein ideologisch umgebautes Staatsfernsehen wie in der DDR.
📽️ Video | Nationalrat: FPÖ gegen ORF-Haushaltsabgabe
Der Dringliche Antrag der Freiheitlichen fand ebenso wenig Unterstützung durch andere Parteien wie ein in der Debatte eingebrachter Misstrauensantrag gegen Medienministerin Raab. Weitere Anträge, auch anderen Oppositionsparteien, zum Thema ORF-Finanzierung blieben ebenfalls in der Minderheit.
Teuerungsausgleich für Flüchtlings-Quartiergeber fixiert
Quartiergeber von Flüchtlingen bekommen – rückwirkend ab Oktober – einen Teuerungsausgleich. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen. Abgelehnt wurde dies von der FPÖ. SPÖ und NEOS waren zwar nicht ganz zufrieden, weil die Unterstützung mit Ende März endet, aber sie stimmten dennoch zu.
Individuelle Privatunterkünfte bekommen monatlich bis zu 50 Euro bei der Unterbringung einer Einzelperson bzw. 100 Euro bei der Unterbringung einer Familie (ab zwei Personen). Für organisierte Unterkünfte ist ein Kostenersatz von maximal zwei Euro pro Tag bzw. vier Euro, wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, vorgesehen. Formal stellt der Bund nur das Geld zur Verfügung, die Länder können es dann überweisen. (APA, TT.com)