Kein Beweis für Korruption

WKStA zog Berufung zurück: Freisprüche im Strache-Prozess sind rechtskräftig

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache während des Prozesses am 21. November 2022.
© HELMUT FOHRINGER

In der Causa Prikraf rund um einen vermuteten Gesetzeskauf zur Aufnahme der Privatklinik Wien-Währing in den Finanzierungsfonds ist der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache nun rechtskräftig.

Wien - Der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache im sogenannten Prikraf-Prozess ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Anwalt Johann Pauer begrüßte die Entwicklung. Im schriftlichen Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen Verkündung ausführlich erörtert wurde, "nämlich dass am Freispruch meines Mandanten kein Zweifel besteht". (APA)