Altersgrenze angehoben: Bis zum 60. Geburtstag zur Feuerwehr
Innsbruck – Wie alt darf ein Neo-Feuerwehrmann bzw. eine Neo-Feuerwehrfrau sein? Die Regierungssitzung brachte hier gestern eine Änderung. Bisher lag das Höchstalter, mit dem man bei einer Feuerwehr anfangen durfte, bei 50 Jahren. Nun wurde es auf 60 Jahre angehoben. Die Anregung kam von den Feuerwehren selbst, immer mehr Ältere haben Lust mitzuhelfen.
Für einen Wiedereintritt bei den Florianijüngern oder einen Wechsel zu einer anderen Feuerwehr darf man den 60. Geburtstag sogar schon überschritten haben. Mitglied kann man zwar stets nur bei einer Freiwilligen Feuerwehr in Tirol sein – die Mitgliedschaft bleibt aber grundsätzlich bis zum Lebensende bestehen.
Eine Änderung kommt auch der Feuerwehr Mühlbachl zugute. Sie wird im Zuge der Gemeindefusion im Wipptal aufgelöst. Nun wurde festgelegt, dass jene Feuerwehr, die den Schutzbereich der anderen übernimmt, auch die Mitglieder außer Dienst aufnimmt. Das wäre ursprünglich nicht der Fall gewesen. „Es ist mir ein Anliegen, dass alle, die sich während ihres Lebens aktiv in den Dienst der Sicherheit und der Gemeinschaft stellen, diese Mitgliedschaft bis an ihr Lebensende leben können. Mitglieder außer Dienst bereichern vielfach das Vereinsleben und unterstützen durch ihre Erfahrung und ihr Wissen das theoretische und praktische Feuerwehrleben“, sagte die zuständige Sicherheitslandesrätin Astrid Mair, die den Antrag eingebracht hatte. (TT, mr)