„Redlich gehandelt"

Junge Ukrainer nach Moskau gebracht: Dornauer für rasche Rehabilitierung von Beamten

Innsbruck – Das Strafrecht ist das eine, ein Disziplinarverfahren in der Landesverwaltung das andere. Darauf weist Tirols Landesamtsdirektor Herbert Forster im Zusammenhang mit der Rückführung von zwei ukrainischen Jugendlichen durch einen hohen Landesbeamten Anfang Jänner zu ihren Müttern nach Moskau hin. Ausgelöst hat die Diskussion am Montag SPÖ-Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ). Er spricht sich nämlich für eine rasche Rehabilitierung des Mitarbeiters der Landesvolksanwaltschaft aus, der von der Disziplinarkommission suspendiert wurde. Schließlich hat der Landesbeamte eigenmächtig gehandelt und sich nicht an die Vereinbarungen mit dem Land gehalten.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ihrerseits keinen Anfangsverdacht wegen einer strafbaren Handlung gesehen. Weil der Beamte als Generalsekretär des Europäischen Ombudsmann-Instituts den Wunsch auf Familienzusammenführung maßgeblich unterstützt und diese Reise über Wochen vorbereitet und angekündigt habe. „Inwiefern maßgebliche Stellen konkret und rechtzeitig informiert waren, spielt für die strafrechtliche Beurteilung keine Rolle“, hieß es. Doch gerade bei diesen Punkten hakt das Land disziplinarrechtlich ein.

Zum einen durfte der Mitarbeiter der Landesvolksanwaltschaft seine Funktion beim Ombudsmann-Institut nur in der Freizeit ausüben. Andererseits wurde mit dem Land ausgemacht, dass die Rückführung erst Mitte Februar und nach einer engen Abstimmung mit allen relevanten Behörden erfolgt. Insbesondere mit den ukrainischen. Das war jedoch nicht der Fall.

Es ist offenkundig, dass unser Mitarbeiter redlich gehandelt hat und keinerlei Verstoß vorliegt.
Georg Dornauer (SPÖ)

Die Disziplinarkommission wird, wie der Landesamtsdirektor betont, das Verfahren rasch abwickeln. Über Dornauers Vorstoß soll man übrigens nicht gerade erfreut sein. Zumal die Bewertung wie in allen anderen Fällen faktenbasiert erfolge, heißt es.

Anders Dornauer, der auf die Einstellung des Verfahrens drängt: „Es ist offenkundig, dass unser Mitarbeiter redlich gehandelt hat und keinerlei Verstoß vorliegt. Ich möchte auch ein Zeichen dafür setzen, dass sich unsere Mitarbeiter im Landesdienst auf ihren Dienstgeber verlassen können.“ Da das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei, sei es höchst an der Zeit, dass auch das Disziplinarverfahren zu einem raschen Abschluss gebracht werde.

Doch zurück zur Rückführung am 8. Jänner. Offenbar war auch nicht bekannt, dass die Jugendlichen nach Moskau gebracht werden. Am 2. Jänner teilte das „Jugendland“, wo die Jugendlichen untergebracht waren, mit, dass bereits am 8. Jänner die Heimreise der Minderjährigen erfolge. Rückfragen der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, warum dies entgegen der Abmachung passiere, blieben jedoch unbeantwortet. Das Land ging deshalb davon aus, dass die Heimreise abgeblasen worden sei. (pn)

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