Kritik an fehlenden Vorgaben
Kommunale Betriebe in Tirol im Visier: Rechnungshof will Richtlinie für Managergehälter
Der Bundesrechnungshof hat jetzt Schwaz unter die Lupe genommen und vermisst Vorgaben für kommunale Geschäftsführer-Verträge.
© Rudy De Moor
Im Bericht zu kommunalen Betrieben der Stadt Schwaz bemängelt der Bundesrechnungshof fehlende Vertragsschablonen für Managergehälter.
Innsbruck – Sie sind ein heißes Eisen in der Tiroler Landespolitik: die Gehälter von Geschäftsführern und Managern von Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist. Seit 2012 gibt es die so genannte Managerrichtlinie für Landesunternehmen. Die Gehaltsobergrenzen wurden darin klar festgelegt und orientieren sich in drei Klassen an der Größe (Mitarbeiterzahl) und am Umsatz.
Kommentare