Zu Unrecht gestraft
Amtshaftung nach Strafe für öffentliches Beten im Innsbrucker Stadtzentrum
Eine Tirolerin wurde letztes Jahr zu Unrecht gestraft, da sie im Zuge eines nicht angemeldeten Gebetsmarsches gebetet hatte.
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Wegen öffentlichen Betens im Innsbrucker Stadtzentrum wurde 2022 eine Tirolerin bestraft. Dies hob das Landesverwaltungsgericht wieder auf. Nun trifft die Republik eine Amtshaftung bezüglich der Anwaltskosten.
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