Angehörige der Gesundheitsberufe müssen sich neu registrieren
Alle fünf Jahre müssen die in Gesundheitsberufen tätigen Menschen ihre Eintragung im Gesundheitsberufsregister aktualisieren und verlängern, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt.
Wien – Die in Gesundheitsberufen tätigen Menschen müssen sich neu registrieren. Mit April steht die gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Registrierung in dem 2018 eingeführten Gesundheitsberuferegister an. Diese Eintragung muss nach fünf Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Registrierungsbehörde ist die Arbeiterkammer.
Ziel des Register sei es, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich sichtbar zu machen und damit mehr Qualität für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, erläuterte die AK am Montag in einer Aussendung. Patientinnen bzw. Klienten und Klientinnen erhalten durch das Register Informationen über Ausbildung und Schwerpunkte der Berufsangehörigen. Arbeitgeber könnten sich auf die eingetragenen Qualifikationen verlassen. Für die Politik sei das Register eine unverzichtbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage, so die AK.
Die AK ermöglicht nach eigenen Angaben die Verlängerung mit rund 100 Beratungszentren in allen Bundesländern rasch und unbürokratisch mit einem kostenlosen und datenschutzkonformen Verfahren. Außerdem kann die Verlängerung der Berufsberechtigung elektronisch sowohl mit als auch ohne Handysignatur unter gbr.gv.at beantragt werden. Die AK schreibt alle Berufsangehörigen und Arbeitgeber rechtzeitig an und informiert über die Verlängerung der Berufsberechtigung. (APA)