💡 Gesetz in Begutachtung

Gut zu wissen: Was sich durch den neuen Eltern-Kind-Pass ändern soll

Seit fast 50 Jahren gibt es den Mutter-Kind-Pass in Österreich. Die Umbenennung in Eltern-Kind-Pass bringt einige Änderungen mit sich.
© Böhm

Aus dem Mutter-Kind-Pass wird der Eltern-Kind-Pass. Die Regierung hat das Gesetz dazu in Begutachtung geschickt. Was bringt die Umgestaltung mit sich und wann tritt sie in Kraft? Welche Leistungen soll es künftig für Schwangere, Babys und Eltern geben? Ein Überblick.

Innsbruck – Nach monatelangem Hickhack zwischen Regierung und Ärztekammer ging das Gesetz zum neuen Eltern-Kind-Pass am Dienstag in Begutachtung. Welche Änderungen soll es künftig für (werdende) Eltern und Ärzte geben? Ein Überblick.

📒 Ab wann soll es den Eltern-Kind-Pass geben?

Seit 1974 ist der Mutter-Kind-Pass das wichtigste Vorsorgeinstrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder. Bis 2026 soll das gelbe Büchlein ausgebaut und digitalisiert werden – zum elektronischen Eltern-Kind-Pass. Mit dem nun in Begutachtung geschickten Gesetz wird die Grundlage geschaffen, die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Derzeit werdende Eltern bzw. Eltern von Kleinkindern betreffen die Änderungen nicht.