Wilder Streit um Pflege der Mutter wurde Fall für Notarzt
Innsbruck – Verwandtschaftliche Bande und gegenseitiger Hass sind das Einzige, was zwei Familien noch eint. An einem Herbsttag war es dann im Westen von Innsbruck zu einem Zusammentreffen gekommen, für das dem Landesgericht gestern auch nach zwei Prozessterminen nur Eckpunkte als gesichert erschienen: So waren sich zwei Schwager über die Pflege der gemeinsamen Mutter und Schwiegermutter uneins. So sehr, dass der Schwiegersohn der zu Pflegenden dem Schwager nicht nur einen Besuch angedroht hatte. Schon nach kurzer Zeit war dieser mit seinem erst 14-jährigen Sohn dann vor dessen Wohnhaus erschienen. Fest steht weiter, dass der verhasste Schwager wenig später mit einer zwei Kilogramm schweren Biegehantel einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen hatte, der bei diesem eine Riss- Quetsch-Verletzung und Bewusstlosigkeit zur Folge hatte. Der Notarzt musste den Mann darauf künstlich beatmen.
Eine Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung war deshalb für Vater und Sohn die Folge. Beide sagten zum Tathergang widersprüchlich und doch angepasst aus. Für das Gericht immer noch besser als das Opfer und dessen Ehefrau. Beide sind nach Bulgarien verzogen und boykottierten alle Ladungen des Landesgerichts – und dies, obwohl die Frau ebenso wegen Falschaussage zur Anwesenheit beim Streit angeklagt war. Da konnte der Schöffensenat zum Schluss nicht einmal mit Sicherheit sagen, wer von den Beteiligten die Biegehantel zum Streit mitgebracht hatte. Schon aufgrund der Beweislage wurde der 14-Jährige darauf freigesprochen. Der Vater wurde einzig wegen schwerer Körperverletzung am Schwager zu einem Jahr bedingter Haft und 900 Euro Geldstrafe verurteilt.