Frage zur Stimmauszählung

Mögliche VfGH-Beschwerde zu Wahl Mikl-Leitners: SPÖ will Klarstellung

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (r.) wurde von einer Mehrheit der gültigen Stimmen im Landtag gewählt. Die Frage ist nun, wie die ungültigen Stimmen gewertet werden.
© APA/Fohringer

Ein Verfassungsjurist sieht Chancen, dass eine Anfechtung der Wahl Mikl-Leitners als Landeshauptfrau erfolgreich sein könnte. Die SPÖ fordert eine Klarstellung, die NEOS unterstützen das. Die Grünen zweifeln die Wahl indes nicht an, kritisierten aber "Tricksereien".

St. Pölten – Angesichts einer laut dem Verfassungsjuristen Karl Stöger unklaren Rechtslage bei der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter hat SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger eine verfassungsrechtlich eindeutige Klarstellung gefordert. Die NEOS würden eine Verfassungsbeschwerde unterstützen, die Grünen nicht. Die Frist endet am Donnerstag. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) beauftragte ein Gutachten.

Obwohl Wilfing einer Aussendung zufolge keine offene Rechtsfrage sieht, wurde Verfassungsexperte Peter Bußjäger mit einem Gutachten beauftragt. In einer Vorabstellungnahme des Juristen sei die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Wahl der Landeshauptfrau bzw. ihrer Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Landtags bestätigt worden, teilte die Landtagsdirektion im Anschluss an die Sitzung der Präsidialkonferenz mit. Es komme auf die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen an. Mit einer Verfassungsbestimmung in der Geschäftsordnung des Landtages sei "klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind", wurde auf die Vorabstellungnahme von Bußjäger verwiesen.

SPÖ will rechtliche Lage klären lassen

SPÖ-Klubobmann Weninger betonte: "Alle Parteien sollten Interesse daran haben, dass die Wahl der Landeshauptfrau und ihrer Stellvertreter verfassungskonform über die Bühne gegangen ist." Um die derzeit "rechtlich unklaren" Verhältnisse nicht im Raum stehen zu lassen, hatte er sich im Vorfeld der Sitzung für eine gemeinsame Entscheidung ausgesprochen.

NEOS-Landessprecherin Indra Collini erklärte in einer Aussendung: "Die Tatsache, dass es bei der Wahl der Landeshauptfrau unterschiedliche Auszählungsmöglichkeiten gibt, schafft kein Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie. Damit der Verfassungsgerichtshof für die Zukunft Klarheit schaffen kann, würden wir uns einer entsprechenden Beschwerde anschließen." Die aktuelle Debatte zeige einmal mehr, dass die Landeshauptfrau nicht das Vertrauen des Landtags genieße, forderte die Pinke den Rücktritt von Mikl-Leitner.

Nach Einschätzung der Grünen wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung "gesetzesmäßig gewählt". Für Klubobfrau Helga Krismer ist es "bedauerlich und ein politisches Fiasko, dass solche 'Tricksereien' möglich sind und nicht einmal der Koalitionspartner die Landeshauptfrau gewählt hat". Die Grünen fordern weiterhin die Abschaffung des Proporzes, "damit klare und transparente Verhältnisse geschaffen werden und wir uns solche Diskussionen in Zukunft ersparen".

Frist für Beschwerde läuft bald aus

Die Frist für ein Rechtsmittel läuft laut Landtagsdirektion vier Wochen ab der konstituierenden Sitzung am 23. März. Eine Beschwerde müsste von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, eingebracht werden, bestätigte Stöger auf Anfrage einen Bericht des ORF NÖ. Nach der Ankündigung der FPÖ, weiß zu wählen, wurde Mikl-Leitner in der konstituierenden Sitzung mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Die Rechtslage ist für Stöger "nicht eindeutig", dementsprechend habe eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Chancen. Während für den Juristen zwei Lesarten der Bestimmungen möglich sind, verwies die Landtagsdirektion auf die Geschäftsordnung des Landtages. Demnach werden alle Wahlen im Landtag durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden, leere Stimmzettel sind ungültig. Der Verfassungsrechtler sieht das laut Standard aber nicht als entscheidend an, da der entsprechende Passus in der Geschäftsordnung nur dann greife, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das wäre bei einer möglichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes der Fall.

Würde der VfGH die Wahl für ungültig erklären, wären Mikl-Leitner und Landbauer ab der Kundmachung nicht mehr im Amt. In dem Fall würden Vertretungsregelungen greifen, erläuterte Stöger. Die beiden Wahlvorgänge müssten im Landtag erneut durchgeführt werden. (APA)

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