Wachsoldat in Wiener Neustädter Kaserne erschossen: Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft sieht das Notwehr-Szenario bestätigt. Ein 20-Jähriger war von einem Vorgesetztem getötet worden.
Wiener Neustadt – Nach der Tötung eines 20-jährigen Wachsoldaten am Dreikönigstag in der Flugfeldkaserne Wiener Neustadt ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sieht das vom 54-jährigen Beschuldigten vorgebrachte Notwehr-Szenario bestätigt, teilte Sprecherin Silke Pernsteiner auf APA-Anfrage mit. Über die neuen Entwicklungen in der Causa hatte am Donnerstag der Kurier online berichtet.
„Keine gegenteiligen Beweisergebnisse"
Die Einstellung fuße im Wesentlichen auf den Erkenntnissen aus einem Schussgutachten des Bundeskriminalamtes sowie auf Aussagen des diensthabenden Offiziers, betonte Pernsteiner. Das Gutachten sei im Einklang mit der Verantwortung des Beschuldigten gestanden. "Es gab keine gegenteiligen Beweisergebnisse", sagte die Sprecherin.
Der 20-Jährige war am 6. Jänner von dem 54 Jahre alten Unteroffizier mit einer Pistole getötet worden. Der junge Mann starb laut Obduktionsergebnis durch einen Brustdurchschuss. Der Offizier vom Tag soll versucht haben, den 20-Jährigen nach einem Streit zu beruhigen. Der Grundwehrdiener dürfte mit dem Lauf des Sturmgewehrs auf den 54-Jährigen eingeschlagen und die Waffe auf seinen Vorgesetzten gerichtet haben.
Schuss in Notwehr
Der Soldat sagte Medienberichten zufolge aus, dass er verletzt am Boden liegend einen Schuss in Notwehr auf den über ihn gebeugten Rekruten abgab. Dies deckt sich laut Kurier auch mit dem Schießgutachten sowie mit dem Obduktionsergebnis. Demnach verlief der Schusskanal von unten in einem etwa 45 Grad aufsteigenden Winkel. Laut der Rekonstruktion erfolgte die Schussabgabe "gegen den stehenden Rekruten aus einer am Boden liegenden Position", hieß es.
Einem ebenfalls angeordneten toxikologischen Gutachten zufolge hat der 20-Jährige in den Wochen vor dem Dreikönigstag Cannabis, Ecstasy und Antidepressiva konsumiert. Am Morgen des 6. Jänner soll er aufgrund der geringen Konzentration aber nicht davon beeinträchtigt gewesen sein.
Von der Notwehrsituation war nach dem Vorfall rasch ausgegangen worden. Der zunächst in Gewahrsam genommene Beschuldigte wurde deshalb auch noch am 6. Jänner enthaftet und befand sich im weiteren Verlauf des Verfahrens auf freiem Fuß. Das Bundesheer wollte sich am Donnerstag zur erfolgten Einstellung der Ermittlungen auf APA-Anfrage nicht äußern. (APA)