Fragen und Antworten

Sie gefährden Leben und Existenzen: Diese Strafen drohen Alko-Fahrern

Kommt es zu schweren Autounfällen unter Alkoholeinfluss, bleibt es selten bei Sachschäden. Während Unfallgegner oft schwer verletzt oder getötet werden, erwartet den Alko-Lenker ein Bündel an Sanktionen.
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Fahren unter Alkoholeinfluss zählt zu den am meisten unterschätzten Risiken. Unfälle können nicht nur Leben auslöschen, sondern das Fortkommen ganzer Familien zerstören. Eine aktuelle Bestandsaufnahme.

Eine Promille-Fahrt ist immer mit großen Risiken verbunden. Der Staat ist nämlich weder im Verwaltungs- noch im gerichtlichen Strafrecht an die Grenzen von 0,5 bzw. 0,8 Promille Blutalkoholgehalt gebunden. Gibt es konkrete oder medizinische Hinweise, kann man schon unter diesen Grenzen als fahruntüchtig gelten. Bei einer konkreten Gefährdung anderer greift zudem das Strafgesetzbuch in Form des Delikts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit (bis zu drei Monate Haft oder Geldstrafe).

Passiert ein Unfall mit Verletzten, folgen Prozesse wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Hierbei drohen bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe, wenn Beifahrer oder Unfallgegner schwer verletzt wurden. Kommen Unfallbeteiligte durch einen Alkoholisierten zu Tode, drohen bis zu drei Jahre Haft. Sterben beispielsweise bei einer Kollision mit einem Bus rund zehn Personen, drohen fünf Jahre Haft. Nach ständiger Rechtsprechung des Innsbrucker Oberlandesgerichts sind tödliche Alko-Unfälle im Sprengel generell mit Haftstrafen zu sanktionieren.