Gut zu wissen

Grundlegende Änderung bei der Pickerl-Prüfung ab 20. Mai: Diese Fahrzeuge sind betroffen

Ein Mechaniker beim Anbringen einer Begutachtungsplakette (Archivfoto).
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Ab 20. Mai 2023 müssen im Zuge der Begutachtung nach §57a die Verbrauchsdaten erfasst werden. Wer betroffen ist und was passiert, wenn man das Auslesen der Daten verweigert, lesen Sie hier.