Gut zu wissen
Grundlegende Änderung bei der Pickerl-Prüfung ab 20. Mai: Diese Fahrzeuge sind betroffen
Ein Mechaniker beim Anbringen einer Begutachtungsplakette (Archivfoto).
© APA
Ab 20. Mai 2023 müssen im Zuge der Begutachtung nach §57a die Verbrauchsdaten erfasst werden. Wer betroffen ist und was passiert, wenn man das Auslesen der Daten verweigert, lesen Sie hier.
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