Gratis-Klimaticket, Führerschein, Prämie: So versucht die Polizei den Job für Junge attraktiv zu machen
Die dringlicher werdende Personalnot in der Polizei versucht das Innenministerium über diverse Maßnahmen zu lösen und verspricht unter anderem Gratis-Klimatickets. Die Gewerkschaft sieht die Probleme vor allem in der Bezahlung.
Wien – Das Personalloch, welches sich derzeit in so einigen Branchen auftut, gibt es auch bei der Polizei. Teils wird es durch die anstehende Pensionierungswelle der sogenannten Babyboomer ausgelöst, teils durch sinkendes Interesse in der jüngeren Generation. Um den Job wieder attraktiver zu machen und das Recruiting anzukurbeln, hat das Innenministerium verschiedene Maßnahmen geplant, eine davon: die Erstattung des Klimatickets für Polizeischüler.
Die Gewerkschaft FSG übte Kritik. „Unserem Antrag wurde jetzt zumindest teilweise entsprochen", so FSG-Chef Hermann Greylinger. Besser wäre es jedoch gewesen, die Maßnahme auf alle Polizistinnen und Polizisten auszuweiten, so der Tenor der roten Personalvertreter.
Nicht nur Polizeischülerinnen und -schüler erhalten während der zweijährigen Grundausbildung das Klimaticket vom Ministerium bezahlt, dasselbe gelte auch für Verwaltungspraktikantinnen- und -praktikanten sowie Lehrlinge. „Die Regelung wird im Sommer 2023 in Kraft treten", so Sprecher Markus Haindl.
Kosten des Führerscheins werden erstattet
Darüber hinaus sollen zukünftige Exekutivbedienstete die Kosten des Führerscheins während der Ausbildung ersetzt bekommen. „Voraussetzung ist der positive Abschluss der Grundausbildung", so Haindl. Dann werden die Kosten laut Angaben des Ministeriums bis zu einem Maximalbetrag von 1400 Euro ersetzt. Der Führerschein müsse dann bis zum sechsten Ausbildungsmonat nachgewiesen werden. Bisher war der Führerschein eine Voraussetzung vor der Aufnahme in den Polizeidienst.
Geplant ist auch ein Belohnungssystem für die erfolgreiche Anwerbung. „Polizistinnen und Polizisten, aber auch BMI-Bedienstete erhalten eine Belohnung von 500 bis 1000 Euro, wenn sie erfolgreich einen Polizeischüler oder eine Polizeischülerin anwerben. Die Auszahlung erfolgt erst nach bestandener Dienstprüfung", hieß es aus dem Ministerium. „Eine ähnliche Regelung auch bei der Anwerbung von IT-Personal oder Verwaltungspersonal", so der Sprecher.
Erst im April wurde bekannt, dass das Innenministerium bei der Attraktivierung des Berufs nachschärfen wolle. „Die Neuerungen umfassen einerseits Maßnahmen zur Ansprache von Bewerbern und Bewerberinnen, die Attraktivierung der Candidate Experience und Attraktivierung des Berufes sowie Investitionen in die Mitarbeiterbindung", sagte ein Sprecher damals gegenüber der APA.
Auch eine Herabsetzung der Aufnahmekriterien beim Sportteil des Auswahlverfahrens oder eine Wiederholungsmöglichkeit bei negativem Prüfungsergebnis während der Polizeischule sei denkbar. „Die Punkte befinden sich derzeit noch in Planung und Überprüfung im Hinblick auf Art, Zeit und Form der Umsetzbarkeit", so der Sprecher. Eine Umsetzung sei in diesem Jahr geplant.
Gewerkschaft sieht „Alibi-Aktion"
Greylinger sah darin eine „Alibi-Aktion". „Man muss an größeren Schrauben drehen", sagte er auf Anfrage der Austria Presse Agentur. Er fordert eine grundlegende Änderung des Gehalt- und Pensionssystems. „Das sind die wirklichen Schrauben, an denen gedreht werden muss", so der Personalvertreter.
„Bei Eintritt ab dem 26. Lebensjahr ist das Erreichen der Funktionszulage, Funktionsstufe 4, nicht mehr möglich, ganz abgesehen davon, dass die Gehälter für Späteinsteiger mehr als unattraktiv sind", heißt es von der FSG. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft eine Nachsicht des Grundwehrdienstes oder eine Einrichtung von Kinderbetreuungsstellen und weitere Maßnahmen, um das Recruiting anzukurbeln. (TT.com, APA)