Nach Riss in Assling: Abschussverordnung für Wolf in Osttirol erlassen
Assling – Nach dem Fund eines Schaf-Kadavers in Assling in Osttirol vergangene Woche hat das Land Tirol nun die Abschussverordnung für den wohl für den Riss verantwortlichen „Schadwolf“ erlassen. Es handelt sich um die erste Verordnung nach der seit 1. April 2023 geltenden Tiroler Rechtslage.
Laut Aussendung des Landes vom Mittwoch war das tote Schaf am vergangenen Donnerstag auf einer Heimweide im Asslinger Ortsteil Mittewald gefunden worden. Es war eigentlich durch einen wolfsabweisenden Zaun geschützt. „Laut Definition handelt es sich somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Das haben wir auf Basis der neuen Rechtslage selbstverständlich umgehend getan“, wurde LHStv Josef Geisler in der Aussendung zitiert.
Die Rechtslage besagt, dass Wölfe oder auch Goldschakale, die fachgerechte Herdenschutzzäune überwinden oder auf nicht schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen bzw. bei einem einzigen Rissereignis mindestens fünf Schafe töten oder verletzen, entnommen werden dürfen. Bei ausreichendem Verdacht auf ein Großraubtier muss auch nicht auf das Vorliegen von DNA-Befunden gewartet werden.
Dass sich in dem Gebiet ein Wolf aufhält, sei aber bereits durch DNA-Befunde von einem Riss am 30. April im benachbarten Anras bestätigt worden, hieß es. Seit Ende April hat es in Osttirol bereits mehrere Nutztierrisse mit Verdacht auf große Beutegreifer gegeben. Wolf und Goldschakal dürften sich derzeit dort aufhalten. Allerdings waren bislang die Voraussetzungen für eine Abschussverordnung der Tiroler Landesregierung nicht erfüllt.
Wolf kann in den nächsten acht Wochen erlegt werden
Die sogenannte erste Maßnahmenverordnung 2023 nach dem im Jänner dieses Jahres novellierten Tiroler Jagdgesetz tritt mit Kundmachung am 18. Mai 2023 in Kraft. In 39 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern kann in den nächsten acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten wurden bereits verständigt.
In Osttirol wurden heuer bereits zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Einer davon war der Wolf mit der Bezeichnung 165MATK, der im vergangenen Jahr bereits für zahlreiche Risse verantwortlich war. Der damalige Abschussbescheid für dieses Individuum konnte aufgrund von Einsprüchen von Naturschutzorganisationen jedoch nicht vollstreckt werden. (TT.com)
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Tirol