Hitler-Rede in Zug abgespielt: Verdächtige geständig, ÖBB antworten mit Video
Ein Duo ist geständig, für das Abspielen einer Hitler-Rede in einem ÖBB-Zug verantwortlich zu sein. Es handle sich um einen Jugendlichen und einen Erwachsenen, hieß es am Mittwoch.
St. Pölten – Zwei nach der Einspielung einer Hitler-Rede über die Sprechstellen in einem ÖBB-Railjet ausgeforschte Verdächtige sind geständig. Das Duo sei vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Niederösterreich einvernommen worden, teilte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion in St. Pölten am Mittwoch mit. Es handle sich um einen Erwachsenen und einen Jugendlichen, beide aus Wien.
Die österreichischen Staatsbürger werden der Staatsanwaltschaft Wien nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Zu ihrem Motiv wurden keine Angaben gemacht. Baumschlager hob die rasche Ausforschung der Verdächtigen und in diesem Zusammenhang die gute Zusammenarbeit mit den ÖBB hervor.
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ÖBB twittern Video als Antwort
Die ÖBB reagierten auf die widerrechtlich eingespielte Hitlerrede in einem ihrer Züge mit einem Video. Darin heißt es, bei den ÖBB sei Platz für Männer, Frauen, Kinder, Junge, Alte. "Also Platz für alle Menschen aller Geschlechter, aller Religionen und aller Kulturen. Aber bei uns gibt es keinen Platz für Antisemitismus, Fremdenhass, Hetze und Ausgrenzung", so die im Stile einer Zug-Durchsage gehaltene Ansage.
Die verstörenden Durchsagen waren am Sonntag in einem ÖBB-Railjet abgespielt worden, der von Bregenz nach Wien unterwegs war. Statt der üblichen Ansagen schallte eine Hitler-Rede mit "Heil Hitler"-und mehreren "Sieg Heil"-Rufen durch den Zug. Außerdem gab es minutenlang fehlerhafte und sinnlose Informationen. Die ÖBB forschten die Verdächtigen nach dem Vorfall im Streckenabschnitt St. Pölten - Wien mittels Videoauswertung aus und erstatteten Anzeige. Das LVT NÖ nahm daraufhin Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz auf.
Insgesamt soll es drei Fälle geben, in denen die Lautsprecher in Zügen "gekapert" wurden. Der Vorfall am Sonntag war der erste nach dem Verbotsgesetz, der dem LVT NÖ zur Kenntnis gebracht wurde. (APA)
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