Frischer Wind

„Dicke Luft" im Klassenzimmer: Neue Bundesschulen bekommen fix Lüftungsanlagen

In Neubauten von Bundesschulen soll es nun fix Lüftungsanlagen geben – bei Pflichtschulen liegen Sanierungen in der Verantwortung von Ländern und Gemeinden.
© Foto TT/Rudy De Moor

Das Bildungsministerium hat nun festgelegt, das Neubauten von Bundessschulen nun mit Be- und Entlüftungsanlagen ausgestattet werden sollen. Die Luftqualität in Schulen geriet vor allem während der Pandemie in den Fokus.

Wien – Mediziner warnen seit Jahren vor den Auswirkungen „dicker Luft" im Klassenzimmer – von Kopfschmerzen über Müdigkeit bis zu verringerter Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Während der Coronapandemie ist vor allem die erhöhte Ansteckungsgefahr bei Infektionskrankheiten in den Fokus geraten. Das Bildungsministerium hat deshalb festgelegt, dass in Neubauten fix Lüftungsanlagen eingebaut werden, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ.

Schon vor Beginn der Pandemie sei der Einbau von mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen zumindest in Neubauten „zur Diskussion gestanden und auch immer wieder realisiert worden", um die Luftqualität in Schulräumen zu verbessern, heißt es in der Beantwortung der Anfrage durch Minister Martin Polaschek (ÖVP). Durch die Pandemie sei das Thema mit Blick auf den erhöhten Infektionsschutz durch Frischluftzufuhr und ständigen Luftwechsel forciert worden, „sodass der Einbau von mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen in Neubauten nunmehr fixer Bestandteil bei Bauvorhaben geworden ist".

Sanierungen bei Pflichtschulen in Verantwortung der Länder und Gemeinden

Das Bildungsministerium ist freilich nur für den Bau und Erhalt der Bundesschulen, zu denen AHS und BMHS gehören, zuständig. Schulerhalter der Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschule) sind hingegen Länder und Gemeinden. Auswirkungen auf Neubauten, Sanierungen oder Erweiterungen von Bundesschulen könnten unterdessen die gestiegenen Baukosten zeigen, die zu einer „ressortinternen Aktualisierung" des SCHEP 2020" führen, wie es in der Anfragebeantwortung heißt.

„Und zwar dahingehend, dass dieses Gesamtvolumen (von ca. EUR 2,4 Mrd) als unveränderlich angenommen worden ist und daher nicht alle 255 Projekte im in Aussicht genommenen 10-jährigen Zeitraum realisiert werden können". In der Praxis werde es aber kein Zurückfahren der Projekte geben, wurde gegenüber der APA auf Anfrage im Büro von Minister Polaschek betont. „Das SCHEP ist rollierend, daher wird es auf absehbare Zeit keinerlei Einschränkungen bei den Bauaktivitäten geben." (APA)

Verwandte Themen