Neue Verordnung für Osttirol: Vierter Wolf in Tirol zum Abschuss freigegeben
In 100 der 155 Osttiroler Jagdgebiete darf in den kommenden acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Es ist bereits die dritte Abschussverordnung für Osttirol.
Prägraten – Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten – diese Bilanz des Pfingstwochenendes führt zur bereits dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf im Bezirk Lienz, wie diese am Mittwochnachmittag mitteilte. Die Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft und gilt somit ab 1. Juni für acht Wochen. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol könne somit ein Wolf geschossen werden, hieß es seitens des Landes. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
Jagd auf „Schadwolf“ in Osttirol
Ansporn zum Wolf-Abschuss: Prägrater Bauernschaft setzt Prämie von 1000 Euro aus
„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, hofft LHStv Josef Geisler (ÖVP).
In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft – drei in Osttirol und eine im Ötztal. Sowohl im Ötztal als auch in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.
📽️ Video | Abschussprämie für Wölfe
Bär im Lechtal genetisch bestätigt
Indes wurde im Lechtal ein Bär genetisch nachgewiesen. Nachdem dort bereits im April mehrmals anhand von Spuren im Schnee, Aufnahmen einer Wildkamera und Losung ein Bär nachgewiesen wurde, liegen nun auch die DNA-Ergebnisse zu den Schafrissen Mitte Mai in Weißenbach vor. Es gibt nach Angaben des Landes aktuell keine Hinweise, dass es sich im Lechtal um ein Tier handelt, von dem eine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht. Der Bär darf daher – zum Bedauern von LHStv. Geisler – nicht getötet werden. (TT.com)