Strafverfahren begann im April 2016

Nach Freispruch: Ex-Kindergarten-Betreiber in Wien will erneut einen eröffnen

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Nachdem Hassan Mousa in einem jahrelangen Strafprozess rund um einen angeblichen Fördermissbrauch feststeckte, wurde er im Mai 2022 rechtskräftig freigesprochen. Jetzt hegt er neue Pläne.

Wien – Der ehemalige Wiener Kindergarten-Betreiber Hassan Mousa will neu durchstarten. Im vergangenen Mai wurde Mousa nach einem jahrelangen Strafprozess rechtskräftig freigesprochen, in den es um einen angeblichen Fördermissbrauch, schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und dem Vorwurf der betrügerischen Krida ging. Wie sein Anwalt Michael Dohr am Montag im Gespräch mit der APA darlegte, wird Mousa wieder einen Verein gründen und erneut einen Kindergarten betreiben.

Dabei soll auf die integrativen, dem Kindeswohl verpflichtete Konzepte zurückgegriffen werden, auf die Mousa schon früher gesetzt hatte. Im Frühjahr 2016 waren allerdings Vorwürfe in Richtung Subventionsmissbrauch aufgetaucht, worauf die Stadt Wien die Fördervereinbarung fristlos gekündigt hatte, was den Konkurs des Vereins und die Schließung sämtlicher Kindergartengruppen zur Folge hatte. Auch die im selben Haus betriebene Schule musste zusperren.

„Hunderte Kindergartenbetreuungsplätze verschwanden über Nacht, Dutzende Arbeitnehmer verloren ihre Anstellung und das gesamte Bildungsprojekt wurde vernichtet", rief Mousas Rechtsvertreter Dohr in Erinnerung. Dabei habe der Kindergarten zuletzt aus 18 Gruppen, die dauerhaft mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule aus einer Volksschule, einer neuen Mittelschule sowie einem Oberstufengymnasium mit insgesamt zwölf Klassen bestanden.

20 Monate in U-Haft

Der unter Betrugsverdacht geratene Mousa wanderte sogar für 20 Monate in U-Haft - zu Unrecht, wie sich vor wenigen Wochen endgültig herausstellte, als er von sämtlichen wider ihn erhobenen Anklagepunkten freigesprochen wurde. „Doktor Mousa ist ein ehrlicher, rechtschaffener, unschuldiger Mann", hielt sein Verteidiger fest. Selbst die Anklagevertreterin hätte in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch verlangt, betonte Dohr.

Seinem Mandanten habe die erlittene Haft und das folgende Hauptverfahren „schwere, bleibende gesundheitliche Schäden" zugefügt, skizzierte der Anwalt. Außerdem sei dessen Vermögen und das einer Gesellschaft für die gesamte siebenjährige Verfahrensdauer beschlagnahmt gewesen. „Für all das wird die Republik nun Schadenersatz leisten müsse", bekräftigte Dohr seine Absicht, eine auf finanzielle Wiedergutmachung gerichtete Klage einzubringen.

„Doktor Mousa steht eine Entschädigung für die erlittene Haft und für das Geld zu, das er in den Verein gesteckt und das man ihm vernichtet hat", erläuterte Dohr. Dabei gehe es um mehrere 100.000 Euro. Mousa habe Anspruch auf "volle Rehabilitation" und müsse daher "so gestellt werden, als ob es nie ein Strafverfahren gegeben hätte". (APA)