Gericht untersagt Streiks in deutscher Süßwarenindustrie
Grund dafür ist, dass in den betroffenen Regionen die Laufzeit der Tarifverträge noch nicht beendet sei, teilte das Gericht mit.
Hamburg – Das Arbeitsgericht Hamburg hat die angekündigten Streiks in der deutschen Süßwarenindustrie in mehreren Regionen vorerst verboten. Einem Antrag des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei stattgegeben worden.
Grund dafür ist, dass in den betroffenen Regionen die Laufzeit der Tarifverträge noch nicht beendet sei, teilte das Gericht mit. „Der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien bundesweite einheitliche Verhandlungen durchführen, führt nicht zum vorzeitigen Wegfall der Friedenspflicht." Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betrifft das Verbot die Tarifgebiete Ost mit Ausnahme West-Berlins sowie Rheinland-Pfalz/Saarland und Baden-Württemberg.
Gewerkschaft will berufen
Die NGG hatte die Beschäftigten bereits Anfang Juni zu flächendeckenden Warnstreiks aufgerufen. Die NGG warf dem Verband der Süßwarenindustrie vor, mit der einstweiligen Verfügung „Öl ins Feuer gegossen" zu haben. „Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, halten sie aber für falsch und legen Berufung ein", teilte die Gewerkschaft mit.
Die NGG fordert in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern für die unteren Tarifgruppen 500 Euro mehr pro Monat sowie 400 Euro für die anderen Tarifgruppen. Auszubildende sollen 200 Euro mehr und eine Fahrtkostenpauschale von 50 Euro monatlich erhalten. Einmalzahlungen lehnt die Gewerkschaft ab. Nach eigenen Angaben verhandelt sie für 60.000 Beschäftigte. Am 22. Juni 2023 sollen die Tarifverhandlungen fortgesetzt werden. (APA, AFP)