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Razzia im Kanzleramt wegen Inseratenaffäre: WKStA stellte E-Mails sicher

Das Bundeskanzleramt in Wien.
© EVA MANHART

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlagnahmte den Inhalt von Mail-Postfächern im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre um Altkanzler Kurz (ÖVP).

Wien – Das Kanzleramt bekam am Montag Besuch von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Dabei wurden Daten sichergestellt. Konkret ging es um die Mail-Postfächer im Umfeld des früheren Kanzlers Sebastian Kurz (ÖVP). Gegen ihn laufen Ermittlungen im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre. Die Aktion wurde laut Stellungnahme der WKStA gemeinsam mit IT-Experten der Justiz und zwei ­Beamten des Bundesamts zur Korruptions­prävention und Korruptionsbekämpfung ­vorgenommen.

Bislang hat sich das ÖVP-geführte Kanzleramt geweigert, die Daten herauszugeben. Stattdessen wurden Rechtsmittel eingereicht. Das Wiener Landesgericht hat nun diesen Einspruch abgewiesen.

Da mehrere Beschuldigte ihre E-Mailpostfächer nahezu vollständig gelöscht hatten, war es zur Aufklärung nötig, gelöschte Daten nun auf diesem Weg sicherzustellen.
WKStA

Gesichert hatte man die Daten bereits im März. Enthalten sind darin etwa E-Mails des Bundeskanzleramts, „die für die Aufklärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind“, hieß es in der Stellungnahme der Ermittler. „Da mehrere Beschuldigte ihre E-Mailpostfächer nahezu vollständig gelöscht hatten, war es zur Aufklärung nötig, gelöschte Daten nun auf diesem Weg sicherzustellen.“

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte August die Sicherstellung aller elektronischen Daten jener Personen verlangt, die von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation für das Bundeskanzleramt tätig waren.

Gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Umfeld wird in der Inseratencausa ermittelt.
© HANS KLAUS TECHT

Mit der Sichtung der Daten von möglichen Kommunikationspartnern hoffen die Ermittler nun, über Umwege Informationen über Auftragsvergaben und die Verwendung von Umfrageergebnissen gewinnen zu können. Aufgrund „zwischenzeitlicher Erkenntnisse“ sei überdies die Sicherstellung ergänzender Beweismittel nötig geworden.

Man habe zudem rasch vorgehen müssen, weil bevorstehende routinemäßige Löschungen der Archive durch IT-Vorgaben gedroht hätten.

Die ÖVP legte aber erneut gegen die Beschlagnahme Widerspruch ein. Die Daten würden darum vorerst versiegelt bei Gericht liegen. (misp)

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