Wegen grob fahrlässiger Tötung

Nach Tod von Kind in Therme im Burgenland: Vater wird angeklagt

Der Mann dürfte zumindest 20 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang.

Eisenstadt, Lutzmannsburg – Nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg im März wird der Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Fünfjährige konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken gegangen, während er „längere Zeit" abwesend war, teilte Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die Verfahren gegen den Thermen-Geschäftsführer und den damaligen Bademeister wurden eingestellt.

Der Mann dürfte zumindest 20 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang. Ein Badegast wurde dann auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam. Trotz erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien.

Ermittlungen gegen Bademeister und Geschäftsführer eingestellt

Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes.

Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. (APA)

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