Gerichtssplitter

Kruzifix samt Jesuskorpus aus Kirche in Buch gestohlen: 10 Monate Haft für Dieb

Aus der Pfarrkirche St. Margarethen in Buch stahlen Polen ein Kruzifix samt Jesuskorpus. Der rote Kreis zeigt den früheren Standort.
© Zoom.tirol

Trotz mehrerer Gefängnisaufenthalte will ein 28-jähriger Pole offenbar nicht so richtig auf den rechten Weg kommen. Kaum wieder auf freiem Fuß begab sich der 28-Jährige mit einem Landsmann erst wieder einmal nach Vorarlberg, wo er einer Dame eine Geldtasche mitsamt ihren Kreditkarten aus dem Rucksack zog. Im Mai trieb sich das Duo dann schon in Tirol herum und hatte es offenbar auf verwertbare Beute aus Pfarrkirchen abgesehen. In der Pfarrkirche Fritzens zogen sie beispielsweise 20 Euro per Klebestreifen aus dem Opferstock. In der Pfarrkirche St. Margarethen in Buch stießen sie dann auf ein Kruzifix mit Jesuskorpus, der dem Duo wohl wertvoll vorgekommen ist. Kurz danach wurde jedoch zumindest der 28-Jährige sofort verhaftet. Der 57-jährige Komplize war jedoch – bis heute – verschwunden. Mit ihm auch das Kruzifix, während der Jesuskorpus sichergestellt werden konnte. Gestern am Landesgericht ortete Richter Andreas Mair anhand der Vernehmungsprotokolle eine nur eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Dass der Korpus sichergestellt werden konnte, wirkte gemäß dem Plädoyer von Verteidiger Adolph Platzgummer zwar mildernd, bewahrte den Wiederholungstäter jedoch nicht vor zehn Monaten Gefängnis. Er nahm das Urteil trotzdem sofort an.

Eine rechtlich knifflige Aufgabe hatte gestern indes Richterin Helga Moser zu lösen. Was tun mit Leuten, die mit gefälschten Pässen und Einkommensnachweisen Banken Darlehen herauslocken, diese aber ordnungsgemäß abstottern? Konkret am Beispiel eines serbischen Paars, das aufgrund von Konkurs & Co. bei Banken auf der schwarzen Liste stand, aber sich unbedingt einen gebrauchten Porsche leisten wollte. Das gute Stück im Wert von 40.000 Euro wurde darauf korrekt angezahlt und fortan die Raten beglichen. Als der Schwindel aufflog wanderte der Flitzer jedoch (bis heute) in die Polizeiverwahrungsstelle und das Pärchen sechs Wochen in U-Haft. Bei beiden wurde gestern kein Betrug, sondern nur Urkundenfälschung angenommen: „Ein Darlehen hätten sie für das Auto nicht bekommen. Aber sie hatten darauf weder Bereicherungs- noch Schädigungsabsicht, da sie ja das Auto einfach fahren und abzahlen wollten.“ Strafen über insgesamt 4400 Euro (der vorbestrafte Erstangeklagte mit Widerruf von Altstrafen) und zur Hälfte bedingten 3000 Euro ergingen rechtskräftig.