Zeitungsverleger fordern Prüfung des neuen ORF-Gesetzes durch EU-Kommission
Wien – Das neue ORF-Gesetz wird heute im Nationalrat beschlossen. Es regelt – wie berichtet – die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens ab 2024 durch eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro monatlich rund drei Euro günstiger als die gerätegekoppelte GIS-Gebühr, muss allerdings von allen bezahlt werden. Rund 710 Mio. Euro wird der ORF über die neue Abgabe einnehmen. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hat sich im Gegenzug zu einem von der türkis-grünen Regierung geforderten Sparprogramm bekannt: Bis 2026 will das Unternehmen rund 300 Mio. Euro einsparen.
Das neue Gesetz regelt auch, was der ORF künftig online darf. Die Sieben-Tage-Frist für öffentlich-rechtliche Streamingangebote etwa wird fallen. Außerdem sollen auf orf.at mehrheitlich Videoinhalte angeboten werden. Die Anzahl reiner Textbeiträge ist künftig auf 350 pro Woche beschränkt.
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) kritisierte das neue Gesetz zuletzt scharf und kündigte Ende Juni eine Beschwerde gegen die Gesetzesnovelle bei der EU-Wettbewerbskommission an.
Nun hat auch das European Publishers Council (EPC), der Rat Europäischer Verleger, in einem offenen Brief an Margrethe Vestager, geschäftsführende Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, diese Kritik am Gesetz bekräftigt. Sollte die Novelle nicht angefochten werden, „wird es zu einer existenziellen Bedrohung für die pluralistische, unabhängig finanzierte Medienlandschaft kommen“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Das neue österreichische Gesetz wird eine beispiellose Aufstockung der Mittel für die – bereits marktführende – öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nach sich ziehen, womit ihre Reichweite im Internet erhört werden soll.“ Der ORF werde dadurch zu einem „Verleger, der im Online-Segment in direkter Konkurrenz zu den Presseverlagen steht“.
Man erkenne die Rolle des ORF in einer pluralistischen Gesellschaft an und befürworte diese, „doch muss sein Aufgabenbereich strikt begrenzt sein, um einen fairen Wettbewerb mit dem privaten Sektor zu gewährleisten.“
Es sei fraglich, ob das ORF-Gesetz mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sei, schreibt der EPC. Dies müsse nun geprüft werden. (TT)
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