Urteil nicht rechtskräftig

Vier Freisprüche im BVT-Prozess: Kein Amtsmissbrauch nachgewiesen

Das Landesgericht für Strafsachen in Wien, wo der Prozess gegen die Ex-BVT-Spitzenbeamte stattfand.
© APA/GEORG HOCHMUTH

Den angeklagten Beamten konnte kein Amtsmissbrauch nachgewiesen werden. Sie waren angeklagt, weil sie einem syrischen Militär in Österreich Asyl beschafft hätten. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien – Mit vier Freisprüchen ist am Montag am Wiener Landesgericht der Amtsmissbrauch-Prozess gegen drei frühere Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und einen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA) zu Ende gegangen. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten 2015 einen syrischen „Foltergeneral" in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft.

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Der Schöffensenat sah das anders. "Einige Sachverhalte" seien "anders" als von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angenommen "zu bewerten", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung klar. Es gebe keinen Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein erkennbares Motiv. "Das Einzige, was sie (die Angeklagten, Anm.) davon hatten, war viel Arbeit", betonte die Richterin. Die Freisprüche für die Ex-BVT-Beamten - Ex-Spionagechef Bernhard P. und zwei frühere Chefinspektoren - von sämtlichen Anklagepunkten erfolgten im Zweifel.

Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die WKStA gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)

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