Mobilitätsklubs warnen

Überhitzung: Zwei Kleinkinder in OÖ aus versperrten Autos befreit

Ein 14 Monate alter Bub musste ins Spital gebracht werden, auch wegen eines elf Monate alten Babys kam es zu einem Feuerwehreinsatz.

Linz – Zwei Kleinkinder sind Montagnachmittag in Oberösterreich in heißen Autos eingeschlossen worden. Ein 14 Monate alter Bub musste ins Spital gebracht werden, er war bereits im Auto angeschnallt und die Tür geschlossen, als sich der Pkw von selbst zusperrte. Der Schlüssel war im Wagen, berichtete der ORF Oberösterreich am Dienstag. Ein ÖAMTC-Mitarbeiter öffnete das Fahrzeug.

Auch ein elf Monate altes Baby saß im heißen Pkw, nachdem sich die Tür zugesperrt hatte. Hier half die Feuerwehr und stieg in die Wohnung ein, wo der Zweitschlüssel für das Auto war – der Wohnungsschlüssel befand sich ebenfalls im Wagen.

Nach 30 Minuten bereits 48 Grad

Die Mobilitätsklubs ÖAMTC und ARBÖ warnen davor, bei der Hitze Kinder oder Tiere im Auto zu lassen. "In der Sonne geparkte Fahrzeuge heizen sich innerhalb kurzer Zeit stark auf und können für zurückgelassene Babys oder Tiere, die sich nicht selbst helfen können, zur gefährlichen Falle werden", erklärte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Saunaähnliche Innentemperaturen können für den Kreislauf von Mensch und Tier selbst nach kurzer Wartezeit belastend sein. Bei einer Außentemperatur von 24 Grad Celsius steigt die Innentemperatur des Fahrzeugs bereits nach einer halben Stunde auf über 40 Grad Celsius an. Bei den derzeit vorherrschenden Temperaturen von bis zu 36 Grad sind es im Auto nach 30 Minuten schon 48 Grad Celsius, hieß es in einer Presseaussendung des ARBÖ.

Scheibe einschlagen und dokumentieren

Bemerkt man in einem eindeutig überhitzten Auto ein eingeschlossenes Baby oder Tier, sollte man versuchen, den Wagenlenker oder die Wagenlenkerin ausfindig zu machen, andernfalls die Polizei verständigen. Rechtlich ist in einem solchem Fall jeder verpflichtet, einzugreifen. "Wenn man bei warmen Temperaturen ein Auto entdeckt, in dem sich ein unbeaufsichtigtes Kind befindet, sollte in jedem Fall überprüft werden, ob es dem Kind gut geht und ob es auf einen reagiert. Ist das nicht der Fall, muss unverzüglich Hilfe geleistet werden", erklärte Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung. Ist es notwendig die Fensterscheibe einzuschlagen, etwa, weil sich der Zustand des eingeschlossenen Kindes oder Tieres gravierend verschlechtert, sollte man unbedingt die Situation mit Fotos und Videos dokumentieren, um nicht später mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Sachbeschädigung konfrontiert zu werden.

Sperrt sich ein Kleinkind irrtümlich mit dem Fahrzeugschlüssel ein, kann man sich an die Nothilfe-Nummer 120 wenden, solche Einsätze werden priorisiert behandelt, rät Seidenberger. Auch elektronische Geräte wie Smartphones und Co, Einkäufe und vor allem Medikamente sollten vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und nicht im heißen Auto gelagert werden. (TT.com, APA)

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