Gericht gab Sohn Recht
Weil Vater Schulbücher schrieb, sollte Erbe Tourismus-Abgabe zahlen – und wehrte sich
Verfasst man Schulbücher, wird laut dem Land Tourismusabgabe fällig. Das sieht das Gericht anders.
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Weil sein Vater Schulbücher geschrieben hatte, erhalten seine Erben Autorenhonorare. Davon forderte das Land Tourismusabgabe ein.