Gericht gab Sohn Recht

Weil Vater Schulbücher schrieb, sollte Erbe Tourismus-Abgabe zahlen – und wehrte sich

Verfasst man Schulbücher, wird laut dem Land Tourismusabgabe fällig. Das sieht das Gericht anders.
© iStock

Weil sein Vater Schulbücher geschrieben hatte, erhalten seine Erben Autorenhonorare. Davon forderte das Land Tourismusabgabe ein.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561