ÖGB mahnt Arbeitgeber: „Ferienjobs sind kein Billig-Arbeitsplatz“
Wien – Der ÖGB weist in einer Aussendung darauf hin, dass ein Praktikum kein Billigarbeitsplatz ist, sondern der Ausbildung dient. Kaffeekochen und Kopieren sei kein Praktikum. Und auch ein Ferienjob sei kein Freibrief für Arbeitgeber, Billiglöhne zu zahlen. Ein Ferienjob sei arbeitsrechtlich ein befristetes Dienstverhältnis und müsse gemäß Kollektivvertrag bezahlt werden.
Wurde der Urlaub nicht konsumiert, müsse dieser finanziell abgegolten werden. Arbeitsrechtliche Verstöße könnten auch nach Ende des Praktikums oder Ferienjobs eingeklagt werden, betont Gewerkschafts-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko. Jugendliche dürfen in der Regel nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten. „Überstunden sind grundsätzlich verboten“, so der Experte. Ab 4,5 Stunden Arbeit stehe Jugendlichen eine halbe Stunde Pause zu.
Trinko verweist darauf, dass freiwillige Praktika, die viele Studierende in der Hoffnung auf bessere Jobchancen absolvieren, in den meisten Fällen normale Arbeitsverhältnisse sind und dementsprechend nach Kollektivvertrag bezahlt werden müssten. (TT)