Gut zu wissen: Extreme Hitze und Brände am Urlaubsort – in welchen Fällen man stornieren kann
Tausende Touristen flüchteten am Wochenende vor den Flammen auf der griechischen Insel Rhodos, aber auch andere Urlaubsregionen wurden in den letzten Wochen von Bränden oder Unwettern heimgesucht. Unter welchen Umständen eine kostenlose Stornierung möglich ist und was passiert, wenn der Urlaub früher als geplant endet.
Innsbruck – Der Urlaub steht bevor oder hat bereits begonnen, doch die Destination wird von extremer Hitze und Waldbränden geplagt: Vor diesem Dilemma stehen derzeit nicht nur Reisende auf Rhodos. In mehreren beliebten Regionen Südeuropas wie Griechenland, Spanien, Kroatien und Italien ist die Lage angespannt. Die Rechtsberatung des ÖAMTC sowie der Arbeiterkammer Tirol klären auf, welche Möglichkeiten UrlauberInnen haben.
Flug von Innsbruck nach Rhodos gestrichen
Tausende Touristen wollen aktuell Rhodos verlassen, darunter auch bis zu 250 Tiroler. Doch die Situation ist unübersichtlich, auf dem Flughafen herrscht Chaos. Einige Fluglinien haben ihre Flüge gestrichen. Der deutsche Reisekonzern TUI gab am Sonntag bekannt, bis Dienstag keine Touristen mehr nach Rhodos zu fliegen. Das betrifft auch den wöchentlichen Flug von Innsbruck nach Rhodos kommenden Dienstag, wie TUI Österreich der TT bestätigte. Die Gäste auf Rhodos werden aber planmäßig zurück nach Tirol geflogen. Gebuchte Anreisen bis Freitag können kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
Urlauber vor Rückkehr
Waldbrände wüten weiter auf Rhodos und Co: „Wir befinden uns im Krieg”
Kann ich die bevorstehende Reise stornieren?
✈️ Pauschalreisen (mindestens zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – bei einem Anbieter gebucht):
„Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
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