Flug gestrichen oder verpasst: Diese Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen
Was tun, wenn der Urlaub im Chaos endet und man nicht rechtzeitig wieder am Arbeitsplatz erscheinen kann? Ein Arbeitsrechtsexperte des ÖGB klärt auf.
Innsbruck – Der Urlaub ist noch gar nicht vorbei, da ist die Erholung bereits dahin: Der Rückflug nach Hause wird gestrichen. Oder der Zug fällt aus und die Heimreise verzögert sich erheblich. Wenn der Urlaub im Chaos endet, kostet das Nerven. Viele Reisende machen sich zudem Gedanken, was es denn nun bedeutet, wenn sie durch den Ausfall nicht wie geplant ihre Arbeit antreten können.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trink erklärt, was in diesem Fall zu tun ist und welche Rechte und Pflichten ArbeitnehmerInnen haben.
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