Frist lief am 7. August aus

Bedarf an Kinderbetreuung? 26 Tiroler Kommunen ließen Meldefrist verstreichen

Per Landesgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ihren künftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen dem Land zu melden. Zahlen, die für das Land nicht unerheblich sind – auch mit Blick auf den Rechtsanspruch.
© Domanig

34 Gemeinden ließen Landes-Frist für gesetzliche Bedarfserhebung verstreichen, acht davon meldeten jedoch nach. WKÖ-Boss Mahrer in Kritik.

Innsbruck – Über die Gründe kann derzeit bestenfalls spekuliert werden. Fakt ist: Auch Tage nach Ablauf jener Frist, welche das Land den 277 Tiroler Gemeinden gesetzt hatte, um ihren künftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in den Dörfern, Märkten und Städten zu melden, herrschte bis Dienstag dieser Woche in 26 Fällen lediglich eines: Funkstille.

Die Frist war am 7. August ausgelaufen – der Aufruf, die Bedarfserhebung heuer gemäß den Bestimmungen im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz durchzuführen, war bereits mit Jänner ergangen. Säumig waren am Montag ursprünglich noch 34 Kommunen – acht reichten ihre Meldungen jedoch bis Dienstag nach.

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