Hohe Strafen drohen
Pflücken strikt verboten: Nicht nur das Edelweiß ist in Tirol streng geschützt
Neben dem Edelweiß (im Bild) dürfen auch andere Pflanzen in Tirol nicht gepflückt oder ausgegraben werden – dazu gehören der Frauenschuh, das Alpenveilchen und die Innsbrucker Küchenschelle. (Symbolfoto)
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Bei Mitbringseln von Ausflügen in die Tiroler Bergwelt ist Vorsicht geboten. Wer etwa ein Edelweiß pflückt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.