Ausbildungspflicht bis 18

Wenn Jugendliche die Ausbildung abbrechen: Sanktionen von bis zu 1000 Euro möglich

Mit Stand Juli sind in Tirol 1430 Lehrstellen offen, gleichzeitig suchen 334 unter 19-Jährige eine Lehrstelle. Nicht immer passen Angebot und Nachfrage zusammen.
© Falk

In Österreich gilt seit 2017 eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das wissen immer noch nicht alle. 151 Jugendliche wurden allein heuer in Tirol begleitet.

Innsbruck – In Österreich haben im Jahr 2016 knapp neun Prozent der 15- bis 17-Jährigen ihre Ausbildung – Schule oder Lehre – frühzeitig abgebrochen. Um solche Bildungsabbrüche zu verhindern, führte die Regierung die so genannte Ausbildungspflicht bis 18 ein. Diese gilt seit dem Sommer 2017. Seit dem Start muss gemeldet werden, wenn ein Jugendlicher seine Ausbildung abbricht. Eingemeldet wird das bei der Statistik Austria – auch Schulen müssen zweimal im Jahr ihre Abbruchszahlen melden.

Aktion erforderlich

Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie dann erneut, die Seite zu laden.

Verwandte Themen