🔴 Live-Blog vom Prozess

Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis: Zwei Jahre bedingte Haft für Schauspieler

Schauspieler Florian Teichtmeister beim Prozess vor dem Wiener Straflandesgericht
© APA/Gindl

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Zudem wurde eine bedingte Unterbringung im Maßnahmenvollzug angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien – Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.

📽️ Video | Barbara Piontek (ORF) zum Teichtmeister-Urteil

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Der Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (TT.com, APA)

🔴 Der Prozess im Live-Blog

Mehr zum Thema:

undefined

Drei Jahre Haft drohen

Vorwurf Kinderpornografie: Letzter Akt im Fall Teichtmeister am Dienstag

undefined

Psychiatrisches Gutachten

Prozess im September: Florian Teichtmeister droht Maßnahmenvollzug

undefined

Wieder verhandlungsfähig

Causa Teichtmeister: Ergebnisse der Ermittlungen da, Prozess rückt näher