Land Tirol stellt vier Millionen Euro mehr zur Abfederung erhöhter Wohnkosten bereit
Von der Anhebung profitieren vor allem Mehr-Personen-Haushalte. Die neue Wohnkosten-Verordnung ist Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes.
Innsbruck – Die Tiroler Landesregierung hat eine Ausweitung der Fördermaßnahmen zur Abfederung gesteigerter Wohnkosten beschlossen: Damit Menschen in finanzieller Notlage ihre Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie andere Abgaben im Zusammenhang mit dem Wohnen decken können, gibt es im Rahmen der Tiroler Mindestsicherung die Unterstützung zur Sicherung des Wohnbedarfs. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Wohnkosten-Verordnung ab.
Als Reaktion auf die Teuerung im Bereich des Wohnens sowie den Preisanstiegen bei den Betriebs- und Heizkosten wurden die Höchstsätze der Wohnkosten-Verordnung neu festgelegt und erhöht. Hierfür stellt die Tiroler Landesregierung bis zu vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Ein spezieller Fokus wurde bei der Anpassung auf Mehr-Personen-Haushalte gelegt, da die Mietpreise in diesem Bereich besonders stark gestiegen sind.
„Die Mindestsicherung ist ein wichtiges soziales Instrument, mit dem wir auch auf aktuelle Gegebenheiten reagieren können. Die Anpassung der Höchstsätze zur Sicherung des Wohnbedarfs gewährleistet eine treffsichere und angemessene Unterstützung und stellt sicher, dass speziell mehrköpfige Familien mit einem geringen Einkommen entlastet werden“, erklären Landeshauptmann Anton Mattle. Soziallandesrätin Eva Pawlata in einer gemeinsamen Aussendung.
Bekam ein Zweipersonenhaushalt in der Stadt Innsbruck bisher etwa maximal 820 Euro an monatlicher Mietunterstützung, so beträgt diese nun 855 Euro. Eine vierköpfige Familie in Lienz erhält statt der bisherigen 730 Euro an monatlichem Höchstwert nun 830 Euro. (TT.com)
Informationen zur Mindestsicherung
Mehr Informationen zur Mindestsicherung gibt es hier und unter www.mindestsicherungtirol.at.