Gericht stoppt Wolf-Abschüsse in Südtirol: „Entnahme-Ermächtigung" von Tierschützern angefochten
Bozen – Die von der Südtiroler Landesregierung angeordneten Abschüsse von Wölfen müssen vorerst warten. Das Verwaltungsgericht Bozen setzte zwei sogenannte „Entnahmeermächtigungen" einstweilig aus, berichtete das Land. Die Abschüsse waren nämlich von Tierschutzaktivisten angefochten worden. Eine gerichtliche Klärung müsse nun abgewartet werden.
Landeshauptmann Arno Kompatscher und sein zuständiger Landesrat Arnold Schuler (beide SVP) nahmen den Schritt des Gerichts „mit Bedauern zur Kenntnis". Sie argumentierten, dass eine „akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation" ausgehe. Daher sei ein Abschuss „dringend erforderlich". Die Anwaltschaft des Landes werde die Entnahmeermächtigung von Gericht verteidigen.
Am vorvergangenen Wochenende hatte Kompatscher eine solche Ermächtigung für zwei Wölfe im Gebiet um Mühlwald unterschrieben. Eine weitere folgte vergangenen Freitag für Kastelbell. Das Land begründete die Maßnahmen mit der gesicherten Wolfspopulation in Südtirol sowie mit Nutztierrissen in den betroffenen Gebieten. (APA)
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