Rechtlich „problematisch"

Rechnungshof kritisiert Social-Media-Accounts von Nehammer, Kogler und Co.

Kanzler Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Kogler (Grüne).
© ROLAND SCHLAGER

Wien – Der Rechnungshof kritisiert in einem Rohbericht die Social-Media-Aktivitäten diverser Regierungspolitiker. Konkret geht es um eine oft mangelhafte Trennung zwischen Tätigkeit in der Regierung und der jeweiligen Partei. Sogar rechtliche Probleme könnten so entstehen, zitiert „profil" online die Prüfer.

Geprüft wurden die Social-Media-Accounts von Vertretern aller fünf Parlamentsparteien, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Wiens Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und Oberösterreichs Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ).

„Vorteil gegenüber Nicht-Regierungsmitgliedern"

Bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr hielt der Rechnungshof laut „profil" „kritisch fest", dass die Social-Media-Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette mitbetreut worden seien, obwohl sie laut Impressum von den Parteien oder von den Politikern selbst verwaltet würden. Die Prüfer sehen darin eine „Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit – indem Bedienstete der öffentlich-rechtlichen Körperschaften parteipolitische Social-Media-Accounts betreuten".

Aus Sicht des Rechnungshofes stellt der öffentliche Ressourceneinsatz für diese Seiten nicht nur einen „Vorteil gegenüber Nicht-Regierungsmitgliedern" dar, sondern könnte auch in rechtlicher Hinsicht „problematisch" werden, heißt es in dem Bericht wörtlich. Konkret „könnte eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz vorliegen".

Vizekanzleramt: Bereits acht Empfehlungen erfüllt

Das Vizekanzleramt hebt in einer Reaktion hervor, dass laut Rechnungshof im Gegensatz zu allen anderen geprüften Parteien „nur im Falle der Social-Media-Accounts des Vizekanzlers klar ersichtlich" sei, wer die Medieninhaberschaft innehabe sowie eine „verbindliche, schriftliche Social-Media-Strategie" vorliege. Von 13 Empfehlungen der Prüfer seien bereits acht erfüllt worden. Betont wird ferner, dass sämtliche Socia-Media-Aktivitäten auf Basis eines Gutachtens der Medienanwältin Maria Windhager gesetzt worden seien. Demnach sei die Nutzung von Mehrfachfunktionen dann zulässig, wenn eine klare Trennung der Ressourcen anhand inhaltlicher Kriterien eingehalten werde.

Das Land Burgenland verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es sich um einen Rohbericht handelt und man bei der Bewertung des Impressums des Facebook-Auftrittes eine andere Rechtsansicht als der RH vertrete. Für das Land stehe fest, dass der Account „eindeutig" dem Land bzw. Doskozil in seiner Funktion als Landeshauptmann zuzuordnen ist. Zu politischen Accounts gebe es eine „klare und strikte Trennung". Dies sei dem RH auch bereits mitgeteilt worden. „Der Account entspricht allen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit", wurde in einer Aussendung betont. (APA)

Verwandte Themen