Maximalabgabe illegitim

Begründung fehlt: Wohnsitz-Steuer laut Höchstgericht in Innsbruck zu hoch

Eine „goldene Nase“ hat sich Innsbruck mit der Freizeitwohnsitzabgabe nicht verdient, aber der Verfassungsgerichtshof bemängelte die Begründung für die Höhe der Steuer.
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Die Stadt Innsbruck nahm im Vorjahr 117.000 Euro ein, dem Höchstgericht fehlt eine Begründung fürs Ausschöpfen der Maximalabgabe.