Wollten Kontrolle umgehen

Gefälschte Blutwerte: Bundesheer-Beamte schummelten bei Musterung

(Symbolbild)
© Volkmar

Um Folgeuntersuchungen zu vermeiden, haben zwei Kärntner Bundesheer-Beamte in mehreren Fällen falsche Blutzuckerwerte bei der Musterung angegeben. Am Freitag mussten sie sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten.

Klagenfurt – Wegen Amtsmissbrauchs haben sich am Freitag zwei Beamte der Klagenfurter Windischkaserne vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Den beiden wurde vorgeworfen, bei der Musterung falsche Blutwerte eingetragen zu haben. Die beiden bekannten sich schuldig, sie erhielten eine Diversion und müssen jeweils mehrere 1.000 Euro bezahlen.

Die Verhandlung fand vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi statt. Ein 56-jähriger Österreicher, der als medizinischer Analytiker in der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission tätig war, hatte laut Anklage in der Zeit von September bis Oktober 2022 in 37 Fällen die Blutzuckerwerte von Stellungspflichtigen mit unrichtigen Werten im System erfasst. Im Falle des 55-jährigen Zweitangeklagten, der unter der Anleitung des Erstangeklagten stand, wären es 19 unrichtige Werte gewesen, die erfasst wurden.

Angeklagter geständig

Der Erstangeklagte erklärte, die Verantwortung für die Taten übernehmen zu wollen. Er sei sich bewusst, dass das Korrigieren der Werte und die unrichtige Erfassung nicht richtig gewesen seien. Allerdings hätte es zu diesem Zeitpunkt ein sehr schlechtes Arbeitsklima geherrscht, er sei arbeitsmäßig überlastet und gesundheitlich angeschlagen gewesen. Durch die niedrigeren Blutzuckerwerte wollte er sich Kontrolluntersuchungen ersparen. Als er bei Vorgesetzten die Arbeitsüberlastung angesprochen und um Unterstützung ersucht habe, sei er damit abgeblitzt.

Der 56-Jährige betonte auch, dass es zum Tatzeitpunkt zu vermehrten Untersuchungen von Stellungspflichtigen aus Oberösterreich gekommen sei. Diese hatten eine stundenlange Fahrt hinter sich und in vielen Fällen vor der Blutzucker-Untersuchung kohlenhydrathaltige Lebensmittel oder Getränke konsumiert, was zu einer Erhöhung des Blutzuckerwertes führte.

Wenn sich im Gespräch mit den jeweiligen Rekruten ergab, dass diese kurz vor der Blutabnahme etwas konsumiert hatten, hätte der Erstangeklagte eigenmächtig den Wert geringfügig geändert und niedriger angesetzt: „Ich habe immer alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und wollte nie jemanden schädigen oder einen persönlichen Vorteil geltend machen“, meinte der 56-Jährige.

Befolgte Anweisungen des Vorgesetzten

Der Zweitangeklagte arbeitet als medizinischer Fachassistent in dem Labor an der Windischkaserne. Er habe die Anweisungen des 56-Jährigen akzeptiert und hingenommen. Der 55-Jährige erklärte dem Gericht: „Ich bin Diplomkrankenpfleger und kein biomedizinischer Analytiker.“ Als sein Vorgesetzter ihm erklärt hätte, dass Blutzuckerwerte, die die Grenze von 120 überschreiten, niedriger anzusetzen seien, hätte er sich nichts dabei gedacht. Er bereue, dass er die Werte geändert hatte, gab er an.

Auf die Frage der Staatsanwältin Sandra Agnoli, wann denn vor dem besagten Zeitraum Nachtestungen gemacht worden wären, antwortete der Zweitangeklagte: „Wenn Stellungspflichtige vor der Blutabnahme etwas gegessen hatten. Dann baten wir sie am nächsten Tag nüchtern wiederzukommen.“ Im September 2022 sei ihm jedoch gesagt worden, dass er in einem solchen Fall den Wert auf 119, der sich unter dem Grenzwert befand, abändern durfte.

TT Digitalabo: 1 Monat um nur € 1,-

inkl. TT-ePaper und tt.com plus

Diversion dank Einsicht

Aufgefallen seien die Veränderungen einem Sanitätsoffizier. Er ist für den medizinischen Testablauf in der Kaserne zuständig ist und sagte vor Gericht als Zeuge aus. Im besagten Zeitraum seien die Werte häufig bei 119, jedoch nie darüber gelegen. Ein Arzt der Windischkaserne erklärte als Zeuge, dass es nicht so einfach sei, Blutzuckerwerte abzuändern.

Dazu sei ein kompliziertes Rechenverfahren notwendig, das exakte Broteinheiten und die vergangene Zeit zur letzten eingenommenen Mahlzeit mitberücksichtige. Er betonte, dass er als Arzt auf die korrekten Werte angewiesen sei, um dies medizinisch richtig beurteilen zu können: „Es ist eine schwere Verfehlung, mir ein Lügenblatt vorzulegen!“

Beide Angeklagten erhielten eine Diversion. Der Erstangeklagte muss 7500 Euro (180 Tagessätze zu je 40 Euro plus 300 Euro Gerichtskosten), der Zweitangeklagte 5550 Euro (150 Tagessätze zu je 35 plus die Gerichtskosten) bezahlen. Richter Kugi betonte, die Einsicht und Unbescholtenheit der beiden Angeklagten sei ihnen zugute gekommen. (APA)

Verwandte Themen