Verbraucher-Schützer sehen die Bahn in Gefahr
Die EU-Kommission will die direkte Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnbereich einschränken.
Wien – Auftragsvergaben der öffentlichen Hand sind strikt geregelt und müssen ab einer bestimmten Summe zwingend EU-weit ausgeschrieben werden. Eine Ausnahme bildet hier die so genannte PSO-Verordnung (Public Service Obligations) von 2007. Diese Verordnung sieht für Bund oder Länder bei Vergaben im Bereich öffentlicher Personenverkehr die Wahlmöglichkeit zwischen Direktvergabe und wettbewerblicher Ausschreibung vor. Dies will die EU-Kommission nun ändern. Die Behörde hat im Sommer verschärfte Leitlinien präsentiert und will Direktvergaben nur noch unter bestimmten Bedingungen zulassen.
Dies hat hierzulande, wo Direktvergaben Usus sind, neben viel politischer Kritik auch die Arbeitnehmervertreter auf den Plan gerufen. So hat die Arbeiterkammer Österreich (AK) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Die endgültige Fassung der neuen Leitlinien sei zwar etwas abgeschwächt worden, widerspreche aber dem Geist der „ursprünglich demokratisch beschlossenen“ PSO-Verordnung. „Dieser Ansatz der Kommission steht im Widerspruch zur Verordnung, die nach wie vor die Direktvergabe vorsieht“, betont Prof. Konrad Lachmayer, Mitverfasser des Rechtsgutachtens.
Die AK verwies gestern auf einer Pressekonferenz auch auf Großbritannien oder Deutschland, wo die Privatisierung bzw. „Überliberalisierung“ nicht zu mehr Wettbewerb, sondern zu einem „spürbaren Rückgang des Personenschienenverkehrs und branchenspezifischen Know-hows“ geführt habe. Ein Zwang zur Ausschreibung würde auch zu Lohn- und Sozialdumping führen, befürchtet die Gewerkschaft vida.
Die AK und die Gewerkschaft fordern nun von der Regierung, gegenüber der EU-Kommission klarzustellen, dass die Abweichungen der Leitlinien von der PSO-Verordnung den demokratischen Willen des Europaparlaments und des Rates unterwandern würden. Zudem startet die AK eine Kampagne unter dem Motto „Unsere Bahnen – Zukunft auf Schiene“. (hu)