Illegale Feuerwerkskörper

Nach Tod zweier Menschen bei Pyro-Unfall: Zwei Angeklagte freigesprochen

Angeklagte vor Beginn eines Prozesses nach einem Pyro-Unfall mit zwei Toten in der vergangenen Silvesternacht am Montag, 13. November 2023, im Landesgericht Wiener Neustadt.
© ROBERT JAEGER

Bei der Explosion von illegal in Tschechien gekauften Feuerwerkskörpern starben zu Silvester vergangenen Jahres zwei junge Menschen. Das angeklagte Quartett aus Niederösterreich bekannte sich nicht schuldig, zwei davon wurden freigesprochen.

Wiener Neustadt – Nach einer Kugelbomben-Explosion mit zwei Toten vergangenes Silvester in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) sind eine 17- und eine 18-Jährige am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der grob fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.

Das Quartett hatte sich nicht schuldig bekannt. Die Einzelrichterin sah keinen Sorgfaltsverstoß bei den beiden weiblichen Angeklagten. Sie hätten auch nicht gewusst, welche pyrotechnischen Gegenstände in Tschechien gekauft wurden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Eine Silvesterfeier habe „leider ein tragisches Ende genommen“, sagte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Am 29. Dezember waren die Angeklagten – Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren sowie zwei weibliche Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren – laut Strafantrag mit einem der später Verstorbenen nach Tschechien gefahren, dort wurden illegal Feuerwerkskörper gekauft. Die Fachkenntnisse für die ordnungsgemäße Zündung der beiden Kugelbomben fehlten den Beteiligten.

Bombe zündete sofort

Die Kugelbomben waren in der Silvesternacht auf einer Wiese in Ternitz in Plastikrohren platziert worden, einer der später Verstorbenen soll sie gezündet haben. Beim kleineren Feuerwerkskörper gab es keinen Zwischenfall. „Die zweite Zündung war die verheerende und die tödliche“, sagte die Staatsanwältin.

Wir hatten nicht die Möglichkeit, uns umzudrehen oder wegzulaufen.
Erstangeklagter (20)

Die größere Kugelbombe zündete sofort. „Keiner von uns hatte die Möglichkeit, sich umzudrehen oder wegzulaufen“, schilderte der 20-jährige Erstangeklagte. Als er nach der Explosion wieder die Augen geöffnet habe, habe er Feuer gesehen. Ein 18-Jähriger, der sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren auf die Intensivstation gebracht.

Die vier Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig.
© ROBERT JAEGER

Anwalt spricht von „jugendlichem Leichtsinn“

Der Rechtsanwalt der Brüder sprach von einem „unglaublich tragischen Fall“, es handle sich um „jugendlichen Leichtsinn, der in einer Tragödie endete“. Seine Mandanten seien zum Sachverhalt geständig. Rechtlich seien die Geschehnisse aber als „Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“ einzustufen, verwies der Verteidiger ebenso wie der Rechtsanwalt der 17-Jährigen auf eine OGH-Entscheidung und beantragte einen Freispruch.

In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer u.a. anhand von Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden. Am 10. Jänner ab 13.00 Uhr soll der frühere Lehrherr des Verstorbenen als Zeuge befragt werden.

Wanrhinweis übersehen

Der 18-Jährige war beim Kauf der Kugelbomben dabei gewesen und hatte gewusst, dass es sich um illegale Feuerwerkskörper handelte. „Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht“, meinte er. Inwiefern er an der Zündung beteiligt war, konnte der 18-Jährige nicht mehr sagen. Sein Bruder hatte die Feuerwerkskörper seiner Aussage zufolge erst zu Silvester „auf dem Weg zum Rohr“ gesehen.

„Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst“, das sei aber jetzt im Nachhinein „definitiv“ der Fall, sagte der 20-Jährige. Den Warnhinweis in deutscher Sprache hatten die beiden Brüder nicht gesehen. Die zwei Mädchen hatten das Zünden der Kugelbomben seiner Aussage zufolge von weiter weg beobachtet, auch beim Kauf seien diese weder beteiligt noch in der Nähe gewesen.

Ich hab schon ein komisches Gefühl gehabt.
Angeklagte 18-Jährige

Die 18-Jährige hatte laut ihren Angaben am Silvesterabend kurz vor Mitternacht von den Kugelbomben erfahren. An der Vorbereitung zur Zündung war die Angeklagte demnach nicht beteiligt. Sie sei gebeten worden, zu filmen. „Ich hab schon ein komisches Gefühl gehabt“, sagte die Beschuldigte. Deshalb habe sie die anderen auch aufgefordert, die zweite Kugelbombe nicht zu zünden.

Durch den Vorfall habe sie nun Angst und Panik, wenn Böller geschossen werden, sagte die 18-Jährige. Sie appellierte auch an eine Schulklasse, die sich unter den Zuhörern befand, von Feuerwerkskörpern Abstand zu halten und das Zünden Experten mit Fachwissen zu überlassen. „Ich wünsche niemandem, Bilder zu sehen, was da passiert ist“, sagte die Einzelrichterin.

Die Verhandlung wird nach einer Mittagspause fortgesetzt. Nach der Viertangeklagten sollen auch Zeugen befragt werden. Der Prozess gegen die vier unbescholtenen Angeklagten, die alle österreichische Staatsbürger sind, ist für einen Tag anberaumt. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. (APA)

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