Prozess um Hundehalterin contra Bauer: Drohung mit Gewehr war nicht zu beweisen
Innsbruck – Für Hundehalter ist Bewegung und Auslauf Pflicht. Dies nicht immer zur Freude der Landwirte, welche die an Wege grenzenden Felder zu bewirtschaften haben. Denn obwohl praktisch flächendeckend Behälter für Hundekot aufgestellt wurden, scheint manchem Halter der Haufen seines Hundes letztlich ziemlich egal zu sein.
Bei einem 60-jährigen Bauern könnte sich dahingehend einiges angestaut haben – glaubt man zumindest einer Hundehalterin, die mit ihrem Vierbeiner im September nahe dessen Feld Gassi gegangen war. Dort soll der Mann vom Hof aus gefragt haben, ob der Hund denn nun auf seinem Feld sein Geschäft verrichtet habe. „Sonst sigsch eh, was ich in der Hand habe“, soll der Landwirt unter Hinweis an das mitgeführte Gewehr gesagt haben.
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