Mehrere Klauseln rechtswidrig

KundInnen bekommen Geld für X-Jam-Maturareisen zurück

Laut AK kann es bei den Rückforderungen um mehrere hundert Euro pro Person handeln.
© APA/DocLX

Der OGH erklärte insgesamt elf Klauseln des Maturareiseveranstalters DocLX Travel für rechtswidrig. Betroffene Kundinnen und Kunden können nun Geld zurückfordern.

Wien – Der X-Jam-Maturareiseveranstalter DocLX Travel hat jahrelang unzulässige Gebühren und Zusatzentgelte verlangt, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Betroffene Kundinnen und Kunden können ihr Geld zurückfordern. Nach Angaben der Arbeiterkammer (AK), die geklagt hatte, kann es sich dabei um mehrere hundert Euro pro Person handeln.

Alle elf Klauseln des Maturareiseveranstalters, die die AK vor dem OGH beanstandet hatte, sind gesetzwidrig. Dabei handelt es sich unter anderem um einen "Green-Beitrag" für Leistungen, die ohnehin im Vertrag inkludiert sind, und eine Storno-Pauschale von 40 bis 95 Prozent ohne Hinweis auf ein kostenloses Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

Neben dem "Green-Beitrag" in Höhe von zehn Euro hat der OGH auch einen "Peak-Week"-Zuschlag von 39 Euro als unzulässig beurteilt. Der verrechnete "Green-Beitrag" stelle eine Abgeltung für eine Leistung dar, die im Regelfall ohnehin mit dem Vertrag erbracht wird, wie zum Beispiel die Müllentsorgung im Hotel. Der "Peak-Week"-Zuschlag ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum. Ein solcher Zuschlag könne nicht wirksam im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. Beides sei gröblich benachteiligend, so der OGH. Der OGH kippte auch die Bearbeitungspauschale von 29 Euro für Ersatzreisende, also wenn eine andere Person als geplant verreiste.

Auch Stornoklausel intransparent

Außerdem befand das Gericht die Stornoklausel für intransparent. DocLX verrechnete Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen. "Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, sodass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird", so die AK in ihrer Aussendung. Darunter fallen etwa Naturkatastrophen oder Epidemien.

In den der Arbeiterkammer vorliegenden Fällen geht es um Stornogebühren in der Höhe von 300 bis 400 Euro pro Person. Betroffene können ihr Geld mit einem Musterbrief der AK zurückverlangen. (APA)

Verwandte Themen