Obwohl keine Pflicht herrscht

Schnee-Chaos vom Wochenende: ZugfahrerInnen können Kostenersatz fordern

Wer am Wochenende durch die Schneefälle in ganz Österreich seine Fahrt mit ÖBB und Westbahn nicht antreten konnte, kann sich die Fahrt rückerstatten lassen.
© Harald Eisenberger

Auch wenn Bahnreisende eigentlich keinen Anspruch auf Entschädigung bei Extremwetter mehr besitzen, haben ÖBB und Westbahn noch einmal klargestellt: Wer durch den Wintereinbruch am Wochenende seine Fahrt nicht antreten konnte, hat das Recht auf eine Rückerstattung des Fahrpreises.

Wien – Die starken Schneefälle am vergangenen Wochenende haben in Österreich für massive Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr gesorgt. Bahnreisende in Europa haben seit heuer jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Extremwetter mehr. ÖBB und Westbahn bestätigten hingegen, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.

Auch Taxifahrten können erstattet werden

Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.

Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus. (APA)

Verwandte Themen