Unfall bei Veranstaltung
Eisenkette traf ins Gesicht: Schwer verletzte Zuseherin wird nun doch entschädigt
Laut Rechtsprechung gehen Besucher eines Krampusumzugs und ähnlichen Brauchtumsveranstaltungen ein gewisses Risiko ein. Dies gilt für Auftritte in einem Saal jedoch nicht.
© imago
Nach einem Unfall durch den Schwung einer Eisenkette in einem Veranstaltungszentrum wurden der Zuseherin erst in zweiter Instanz 22.695 Euro Entschädigung zugesprochen. Der erstinstanzliche Vergleich mit Krampusumzügen im Freien hinkte.